Mieter sollen besser vor kräftigen Mieterhöhungen geschützt werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant nach der sogenannten Mietpreisbremse ein weiteres Paket mit Änderungen im Mietrecht.
Die Möglichkeiten der Vermieter, nach Modernisierungen die Miete zu erhöhen, sollen eingeschränkt werden. Künftig sollen sie nur noch acht Prozent dieser Kosten im Jahr auf die Miete umlegen dürfen, statt bisher elf Prozent.
Außerdem ist hier eine Obergrenze vorgesehen: Demnach darf die Miete nach einer Modernisierung innerhalb von acht Jahren nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter angehoben werden.
Vereinfachtes Verfahren bei geringen Modernisierungskosten
Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, den Maas gerade in die Ressortabstimmung gegeben hat. Der Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vor. Außerdem sollen Mieter einen Härtefall geltend machen können, wenn sie durch die Erhöhung mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete inklusive der Heizkosten aufbringen müssten.
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Bei Modernisierungskosten von bis zu 10 000 Euro pro Wohnung soll es ein vereinfachtes und weniger bürokratisches Verfahren geben, nach dem Vermieter die Erhöhung geltend machen können.
Neue Regularien für Mietspiegel
Reformiert werden sollen auch die Regularien, nach denen Mietspiegel erstellt werden. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten sollen nicht mehr nur die vergangenen vier Jahre berücksichtigt werden, sondern die vergangenen acht Jahre. Maas will zudem genauere Standards für die Berechnung von Mietspiegeln festlegen.
Quelle: dpa-AFX
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