Wer eine eigene Immobilie erwerben möchte, sollte alle Vertragsbedingungen gründlich prüfen und verhandeln, rät die BHW Bausparkasse. Auch beim Kauf vom Bauträger gebe es einen gewissen Spielraum.
Amateur trifft Profi: Was im Fußball die Ausnahme darstellt, ist beim Immobilienkauf die Regel, wenn unerfahrene Bauherren oder Käufer auf Verkaufsprofis und Branchenkenner treffen. Wer auf Augenhöhe verhandeln will, sollte sich schlau machen und auf professionelle Unterstützung setzen, rät die BHW Bausparkasse.
Immobilien, deren Vermarktung früher Jahre dauerte, finden heute oftmals innerhalb weniger Wochen einen Käufer. Verkäufer bauen Zeitdruck auf, um Entscheidungen zu beschleunigen. Wer sich dadurch unter Druck setzen lässt, riskiert viel, mahnt die BHW Bausparkasse. Interessenten sollten lieber auf eine vermeintliche Traumimmobilie verzichten, als überstürzt eine falsche Entscheidung mit hoher Tragweite zu treffen.
Vieles ist verhandelbar
Sitzen Kunde und Bauträger an einem Tisch, sei oft mehr verhandelbar, als viele Käufer vermuten. „Fast alle Punkte eines Immobilienvertrags sind flexibel“, sagt Bernd Neuborn von der BHW Bausparkasse. „Das gilt auch für den Preis.“
Gerade bei gebrauchten Immobilien gebe es einen größeren Verhandlungsspielraum als bei Neubauten. Meist hätten Makler oder Verkäufer schon fünf bis zehn Prozent Nachlass einkalkuliert.
Soll es dagegen ein Neubauobjekt von einem Bauträger sein, lasse sich am Listenpreis meist kaum etwas ändern. Mehr als ein bis drei Prozent seien hier nicht möglich. „Dafür zeigen sich Bauträger oft kulant, wenn es um andere Vertragspunkte etwa bei Baubeschreibung, Ausstattung, Fertigstellungstermin oder Garantie geht. Hier lohnt es, die eigenen Vorstellungen einzubringen“, so Neuborn weiter.
Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen
Um die nötige Sicherheit bei den Vertragsverhandlungen zu bekommen, hilft eine unabhängige Beratung. Ein Bausachverständiger etwa könne eine Bewertung des Objekts vornehmen.
Das Geld sei gut investiert, denn verglichen mit dem Kaufpreis von einigen Hunderttausend Euro falle das Beratungshonorar von ein- bis zweitausend Euro kaum ins Gewicht. Entscheidend: Der Immobilienkäufer sollte den Berater selbst aussuchen und auch selbst bezahlen, damit keine Interessenkollisionen auftreten.
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Je exakter der Vertrag alle Eventualitäten regelt, desto geringer werden später die Probleme zwischen Bauunternehmer und Bauherr sein. Neuborn empfiehlt, dass Immobilienkäufer ausführlich verhandeln. „Das ist besser als jede gerichtliche Auseinandersetzung hinterher.“ (bk)
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