Wer fällt unter die Alte-Hasen-Regelung?
Für sogenannte „Alte Hasen“ sei ein Sachkundenachweis nicht notwendig. „Bei der ‚Alte-Hasen-Regelung´ muss eine fünfjährige ununterbrochene Tätigkeit als Immobiliendarlehensvermittler nachgewiesen werden“, berichtet Neumann. Dies könne in Form von Provisionsabrechnungen oder Arbeitsverträgen beziehungsweise Arbeitszeugnissen erfolgen.
Die jüngst erlassene ImmVermV stellt folgende Berufsqualifikationen dem Nachweis der Sachkunde gleich:
– Immobilienkaufmann
– Bankkaufmann
– Sparkassenkaufmann
– Kaufmann für Versicherungen und Finanzen mit der „Fachrichtung Finanzberatung“
unter bestimmten Voraussetzungen:
– Geprüfter Immobilienfachwirt
– Geprüfter Bankfachwirt
– Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung
– Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
– Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen: sofern mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Immobiliendarlehensvermittlung vorliegt
– erfolgreicher Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums: sofern die Sachkunde vorliegt – das setzt in der Regel den Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Immobiliardarlehensvermittlung voraus
– Studienabschluss Finanzfachwirt (FH) mit abgeschlossenem weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule: sofern mindestens einjährige Berufserfahrung in der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt
Chance, das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen
„Die präzise Festlegung der Berufsqualifikation sowie einheitliche Prüfungsstandards werden die Baufinanzierungsbranche professionalisieren. Das ist eine zusätzliche Chance, das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen“, kommentiert Neumann.
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Die Verordnung präzisiert auch die Ausgestaltung der in der WIKR geforderten Berufshaftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssumme liege bei 460.000 Euro je Schadensfall und bei 750.000 Euro pro Kalenderjahr für alle Schadensfälle. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde überprüft diese Summen erstmals zum 31. März 2018 und anschließend alle zwei Jahre, gegebenenfalls erfolge eine Anpassung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfe die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung nicht älter als drei Monate sein.
Klarheit hinsichtlich der regulatorischen Anforderungen
„Nach der WIKR schafft die ImmVermV weitere Klarheit hinsichtlich der regulatorischen Anforderungen an Baufinanzierungsberater. Bei der Umsetzung der gesetzlichen Normen ermöglichen wir unseren Maklern Rechtssicherheit, da wir die WIKR-Anforderungen in einen standardisierten Beratungsprozess integriert haben“, so Neumann. Das Backoffice des Vertriebsunterstützers nehme den angebundenen Maklern den steigenden Verwaltungsaufwand ab, Experten stünden bei Fachfragen zur Verfügung. (kl)
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