Sachkundenachweis: Makler hoffen auf Professionalisierung

Der Sachkundenachweis trifft bei Immobilienmaklern überwiegend auf Zustimmung, sie erhoffen sich ein besseres Image der Branche. Fast alle Befragten gehen davon aus, dass sie auch in Zukunft die Voraussetzungen für die Berufszulassung erfüllen. Das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2016 (MMI) von Immowelt.

haus makler immobilie sachkunde schluessel shutterstock Kopie
Eine eindeutige Mehrheit der Immobilienmakler befürwortet die neuen Regelungen zum Sachkundenachweis.

Das Bundeskabinett hat gestern die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler beschlossen. Anders als beim Bestellerprinzip sei das Gesetzesvorhaben auch in der Branche auf große Zustimmung gestoßen: 82 Prozent der von Immowelt befragten Makler befürworten die Einführung von Zulassungsregeln für ihren Beruf.

Laut Gesetzesvorhaben müssten Immobilienmakler in Zukunft einen Sachkundenachweis vorlegen, um eine Gewerbeerlaubnis zu bekommen. Zudem sollten für Wohnungseigentumsverwalter erstmals verpflichtende Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes eingeführt werden.

Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken.

makler auswirkung
Quelle: MMI 2016

Positive Ressonanz

Über drei Viertel der befragten Makler beurteilen laut MMI die bislang geltenden Regelungen als unzureichend beziehungsweise sogar völlig unzureichend. 81 Prozent seien überzeugt, dass sich die Einführung eines Sachkundenachweises positiv auf das Image der Branche auswirken wird.

85 Prozent seien der Meinung, dass Quereinsteiger es in Zukunft schwerer haben werden, von einer marktbereinigenden Wirkung durch die geplante Zulassungsregelung würden 78 Prozent ausgehen. Ein Viertel der Makler fürchte allerdings, dass durch die Änderung mehr Bürokratie entsteht.

Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken.

makler voraussetzung
Quelle: MMI 2016

Mehrheit erfüllt nach eigenen Angaben die Voraussetzungen

Die deutliche Mehrheit (96 Prozent) der befragten Makler ist laut MMI überzeugt, auch zukünftig die Voraussetzungen für die Berufszulassung zu erfüllen. 46 Prozent würden diese Angabe mit ihrer Ausbildung und Berufserfahrung begründen. 39 Prozent würden davon ausgehen, von der im Gesetz vorgesehenen „Alte-Hasen-Regelung“ profitieren zu können. Diese besagt, dass Makler mit mindestens sechsjähriger Berufserfahrung vom Nachweis der Sachkunde befreit sind.

Elf Prozent der Makler würden sich unabhängig von ihrer Berufserfahrung durch ihre Ausbildung ausreichend qualifiziert sehen. Nur vier Prozent seien sich nicht sicher, ob sie über eine entsprechende Qualifikation verfügen, oder hätten angegeben, nicht über die ausreichende Berufserfahrung zu verfügen. (kl)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments