Bundeskabinett beschließt Sonderabschreibung für den Wohnungsbau

Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine Sonderabschreibung zur Förderung des Wohnungsneubaus einzuführen. Dabei wurde die förderfähige Obergrenze höher angesetzt als ursprünglich geplant.

Die Bundesregierung will den Wohnungsbau in Deutschland mit einer Sonderabschreibung ankurbeln.

Die Sonderabschreibung soll auf einen Anteil von 2.000 Euro pro Quadratmeter der anfallenden Herstellungskosten des Gebäudes begrenzt werden. Sie kann darüber hinaus nur genutzt werden, wenn die Gebäudeherstellungskosten insgesamt nicht höher als 3.000 Euro pro Quadratmeter sind.

„Die Sonder-Afa kann ein wirksamer Anreiz sein, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen“, erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zu dem Beschluss.

Preisdämpfende Wirkung

Die Begrenzung der Abschreibungsmöglichkeit auf einen Anteil von 2.000 Euro der insgesamt anfallenden Baukosten könnte eine preisdämpfende Wirkung entfalten. „Darüber hinaus halten wir als Alternative eine gleichwertige Investitionszulage für Wohnungsunternehmen, die die Sonderabschreibung nicht nutzen können, für dringend erforderlich“, so Gedaschko.

Der GdW-Chef begrüßte, dass die Obergrenze für die Nutzung der Förderung von ursprünglich vorgesehenen 2.200 Euro nun auf 3.000 Euro pro Quadratmeter erhöht wurde.

„Besonders in den Metropolregionen liegen die Herstellungskosten des Gebäudes in der Regel deutlich höher als 2.200 Euro pro Quadratmeter. Dabei sind staatliche Abgaben und Auflagen oft die größten Kostentreiber. Hinzu kommt die Verschärfung der Energieeinsparverordnung seit Anfang 2016, die die Baukosten um weitere sieben Prozent steigen lässt. Es ist also mehr als sachgerecht, den Spielraum hier auf 3.000 Euro zu erhöhen.“

Normalabschreibung überdenken

Insgesamt wertet die Wohnungswirtschaft die geplanten Abschreibungsvorteile als Schritt in die richtige Richtung. „Um den Wohnungsbau wirklich in Gang zu bringen, wäre es aber darüber hinaus erforderlich, die sogenannte Normalabschreibung von bisher zwei auf mindestens drei Prozent anzuheben“, so Gedaschko.

Dies würde der heute viel kürzeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden Rechnung tragen und dazu führen, dass sich auch private Investoren wieder verstärkt im Mietwohnungsneubau engagieren.

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Der GdW appelliert an die Bundesregierung, die geplante steuerliche Förderung für den Wohnungsbau zügig und sachgerecht umzusetzen. Das einzige Mittel zur wirksamen Bekämpfung von Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten sei bezahlbarer Wohnungsneubau. (bk)

Foto: Shutterstock

 

 

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