3. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie kommt
Spätestens bis zum 21. März 2016 muss das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft treten. Mit dem Gesetz soll der Verbraucherschutz im Bereich der Immobilienfinanzierung etwa durch erweiterte Informationspflichten oder höhere Anforderungen an den Finanzierungsvermittler verbessert werden.
Auch an Immobilienmakler werden künftig nach dem Willen der Großen Koalition höhere Anforderungen gestellt. Um diese Berufe ausüben zu dürfen, soll wie bei den Immobiliendarlehensvermittlern eine Sachkundeprüfung und eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung Voraussetzung sein.
4. Mietrechtsnovelle – zweites Paket
Nachdem der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Mietpreisbremse und das sogenannte Bestellerprinzip verabschiedet hat, befinden sich schon weitere mietrechtliche Änderungen in der Diskussion. Im Schwerpunkt geht es dabei um die Verlängerung des Bezugszeitraumes zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre und die Reduzierung der modernisierungsbedingten Mieterhöhung von elf auf acht Prozent.
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Der IVD spricht sich deutlich gegen die Mietrechtsnovelle aus: „Wenn künftig in die Mietspiegel sämtliche Mieterhöhungen und Neuvertragsmieten nicht nur der letzten vier, sondern der letzten zehn Jahre einfließen würden, hätte dies zur Folge, dass das Mietniveau auf Jahre eingefroren wird. Besonders in Kombination mit der Mietpreisbremse würde sich diese Änderung zu einem Desaster für Vermieter entwickeln. Durch die geplanten Änderungen bei der Modernisierungsmieterhöhung wären sämtliche Anreize im Mietrecht für energetische Modernisierungen beseitigt. Dies steht im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen“, sagt IVD-Chef Schick.
Ob und wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch unklar, da die politische Diskussion erst kürzlich begonnen hat. (st)
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