Zwei Immobilienmakler sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Bestellerprinzip bei Provisionen für Wohnungsvermittlungen gescheitert.
Die im April 2015 verkündete neue Regelung genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen, entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss vom 29. Juni (1 BvR 1015/15).
Ausgleich der Interessen
Der Gesetzgeber bringe die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, begründete das Gericht seine Entscheidung.
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Nach dem neuen Mietrecht muss derjenige die Maklerprovision zahlen, der den Makler mit der Vermittlung beauftragt hat.
Das Bestellerprinzip wurde als Zielsetzung in den Koalitionsvertrag der großen Koalition im Jahr 2013 aufgenommen und im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes umgesetzt. Die Novelle wurde am 1. Oktober 2014 durch das Bundeskabinett beschlossen, und am 27. März 2015 vom Bundesrat gebilligt. (dpa-AFX/kl)
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