Die Bundesregierung reagiert auf Kritik an ihrer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vergabe von Immobilienkrediten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch Klarstellungen zu den seit März geltenden strengeren Vorgaben.
Die seit März geltenden strengeren Vorgaben für die Kreditvergabe an Häuslebauer werden überarbeitet. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin Klarstellungen zur „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ der EU.
Rechtssicherheit erhöhen
„Die bestehenden Regelungen werden präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern“, teilte das Finanzministerium in Berlin mit. Damit reagiert die Bundesregierung auf Kritik vor allem aus der Finanz- und Immobilienwirtschaft.
Es gehe um Klarstellungen etwa zur Möglichkeit, „Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung zu berücksichtigen“. Das Finanz- und das Justizministerium sollen zudem per Rechtsverordnung Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung festlegen.
Umsetzung zu streng
Hintergrund ist eine seit März geltende EU-Richtlinie, mit der eine zu laxe Vergabe von Darlehen für den privaten Wohnungsbau und damit eine Immobilienblase verhindert werden soll. Auch deutsche Geldhäuser sind verpflichtet, die Kreditwürdigkeit von Kunden genauer zu prüfen.
Wirtschaftsverbände, Länder und Vertreter der Koalition hatten der Bundesregierung vorgeworfen, bei der Umsetzung überzogen zu haben. Vor allem ältere Menschen und junge Familien hätten Probleme, Darlehen für die eigenen vier Wände zu bekommen. Von einem Einbruch bei Wohnimmobilien-Krediten wegen der Richtlinie war die Rede. Zahlen belegten diesen aber kaum oder gar nicht.
Nach den Vorgaben dürfen Darlehen nur gewährt werden, wenn die laufenden Einnahmen der Kunden reichen, um zu Lebzeiten das Geld zurückzuzahlen. Banken können nicht mehr auch darauf schielen, dass die Immobilie selbst eine Sicherheit ist und zu Geld gemacht werden könnte. Hat eine Bank gegen Dokumentationspflichten verstoßen, kann der Kunde den Kreditvertrag jederzeit kündigen.
Bafin soll bei Immobilienblasen schneller eingreifen können
Neben den Klarstellungen beschloss die Bundesregierung zusätzliche Instrumente, damit die deutsche Finanzaufsicht Bafin bei einer drohenden Immobilienblase schnell eingreifen kann. Nach dem Gesetzentwurf sollen vorsorglich zur Gefahrenabwehr höhere Hürden für neue Kredite für Wohnimmobilien möglich sein.
Die Sparkassen kritisierten, dass Erleichterungen für Häuslebauer in einem Atemzug mit neuen Regularien für die Wohnungsbaufinanzierung verknüpft würden. Das „Vorratsgesetz“ zur Verhinderung von Immobilienblasen schaffe neue bürokratische Hürden, die Kreditvergabe völlig unnötig erschwerten.
Das Bundesfinanzministerium wies die Kritik zurück. Es gebe keinen Widerspruch, sagte Sprecherin Friederike Tiesenhausen. Das eine sei eine Präzisierung, das andere eine präventive Maßnahme für die Zukunft. Es gebe derzeit keine Lage am Immobilienmarkt, die den Einsatz solcher Vorsorge-Instrumente rechtfertigen würde.
Wertsteigerung darf berücksichtigt werden
Bei den Anpassungen der Regeln für die Vergabe von Krediten für Wohnimmobilien wird klargestellt, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf.
Außerdem soll ausdrücklich geregelt werden, dass – wie bisher – die Regeln für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten Immobilienverzehrkredite anwendbar seien. Dies werde dazu beitragen, die Auslegungsunsicherheiten mancher Institute bei der Kreditvergabe beispielsweise an ältere Menschen zu beheben. (dpa-AFX)
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