Vermittler fühlen sich schlecht über die Regelungen der neuen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) informiert, berichtet der Wiesbadener Schulungsanbieter Deutsche Makler Akademie (DMA). Dies habe sich auf der Deutschen Immobilienmesse gezeigt, die am 21. und 22. Juni in Dortmund stattfand.
Immobiliardarlehensvermittler benötigen seit dem 21. März 2016 eine Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO). Im Rahmen eines Workshops auf der Deutschen Immobilienmesse referierte Volker H. Grabis, Experte zum Thema WIKR und Trainer der Deutsche Makler Akademie, zu den Knackpunkten der neuen Richtlinie.
Großes Interesse habe sich vor allem in Bezug auf die kurze Übergangsfrist gezeigt. So dürfen seit dem 1. Juli nur noch Vermittler tätig sein, deren Erlaubnis nach Paragraf 34c auf Paragraf 34i GewO von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) oder Gewerbeämtern umgeschrieben wurde.
Neues DMA-Online-Seminar
„Dies gilt für alle Vermittler, die nicht als gleichgestellte Bank- und Versicherungskaufleute oder Bausparexperten tätig sind oder auf die die Alte-Hasen-Regelung zutrifft, weil sie seit 2011 ununterbrochen in der Branche tätig sind und seitdem mindestens drei Geschäfte pro Jahr in diesem Bereich abgeschlossen oder beraten haben“, erklärt Grabis.
Die anderen müssen eine Sachkundeprüfung als „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung“ vor der IHK ablegen. Hiervon sind alle in den Beratungsprozess involvierten Personen betroffen, also auch für Assistenten und Sachbearbeiter bei Maklern, Versicherern und Banken.
[article_line]
Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung bietet die DMA sowohl Präsenz- als auch Online-Seminare an. Wegen der hohen Nachfrage und der Unsicherheiten der Vermittler wurde nun auch ein Online-Seminar mit mehreren Terminen ins Programm genommen. (jb)
Foto: Shutterstock