Wohnimmobilienkreditrichtlinie tritt in Kraft

Einige Kreditnehmer in Deutschland werden es in Zukunft schwerer haben, Immobiliar-Verbraucherdarlehen aufzunehmen. Davor warnt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) aufgrund des heutigen Inkrafttretens der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Besonders Immobilieneigentümer mit einem geringen Einkommen werden belastet.

Im nationalen Umsetzungsgesetz verlange der deutsche Gesetzgeber, dass ab sofort die Höhe des Einkommens und des frei verfügbaren Vermögens bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ausschlaggebend sind. Anders als bisher dürften die Kreditinstitute nicht mehr hauptsächlich auf die Werthaltigkeit der grundpfandrechtlichen Sicherheit des finanzierten oder belasteten Grundstücks abstellen.

Gesetz zwingt Banken zur restriktiveren Kreditvergabe

„Das Gesetz zwingt Banken zu einer restriktiveren Kreditvergabe – zum Nachteil der Verbraucher“, kommentiert GVB-Vorstand Jürgen Gros die neuen Vorschriften. Davon betroffen seien Immobilieneigentümer, die über ein geringes Einkommen und kaum freies Vermögen verfügen. Beispielsweise Senioren, die Haus oder Wohnung altersgerecht umbauen wollen.

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Sie werden ihre Immobilie unter Umständen nicht mehr zur Kreditrückführung einbringen können. „Grund- und Immobilienvermögen werden faktisch entwertet. Damit werden die Bürger bei der freien Verfügung über ihr Vermögen bevormundet. Diesen Eingriff in die persönliche Freiheit muss der Gesetzgeber korrigieren“, so Gros. (kl)

Foto: Shutterstock

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