In diesem Fall schließen Immobilienkäufer gleichzeitig mit einem Hypothekendarlehen einen Bausparvertrag ab, in den sie einige Jahre einzahlen, bis die festgelegte Summe erreicht ist. Sobald ihnen das Bauspardarlehen zugeteilt wird, lösen sie damit einen Teil des Hypothekendarlehens ab und haben somit für diesen Teil ihrer Schulden von vornherein Zinssicherheit.
Wohn-Riester mit Auflagen
Seit 2008 kann zudem die Riester-Förderung auch für die eigene Immobilie eingesetzt werden. Entsprechende förderfähige Bausparverträge haben sich am Markt etabliert. Die Nutzung des Wohn-Riesters ist allerdings an Auflagen gebunden.
Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden und darf nur vorübergehend vermietet werden. Wenn das geförderte Eigentum verkauft wird, muss der in der Immobilie angesparte steuerliche geförderte Kapitalanteil wieder in eine Immobilie oder ein anderes Riester-Produkt angelegt werden. Für Kunden, die diese Kriterien erfüllen, kann die Riester-Förderung sinnvoll sein. (bk)
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