Neue milliardenschwere Steueranreize sollen den Bau bezahlbarer Wohnungen in angespannten Mietmärkten stärker ankurbeln. Dafür können Bauherren Kosten in einer Sonderabschreibung befristet steuerlich geltend machen, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss.
Laut Entwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verzichten Bund, Länder und Gemeinden damit bis 2020 insgesamt auf Einnahmen von 2,15 Milliarden Euro. Ziel ist, das untere und mittlere Mietpreissegment zu fördern. Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen.
350.000 neue Wohnungen pro Jahr angestrebt
„Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist in einigen Regionen angespannt, vor allem in den Großstädten fehlen Wohnungen. Dazu kommt nun der Zuzug vieler Flüchtlinge“, sagte Schäuble.
Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte, gefördert würden keine Luxuswohnungen. „Wir brauchen jetzt mindestens 350.000 neue Wohnungen pro Jahr – nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle, die bezahlbaren Wohnraum benötigen und schon immer hier leben.“ Die so geförderten Immobilien müssen mindestens zehn Jahre als Wohnungen vermietet werden.
Abschreibung auf 2.000 Euro pro Quadratmeter begrenzt
Konkret sollen im ersten und zweiten Jahr jeweils bis zu zehn Prozent der Ausgaben abgeschrieben werden können, im dritten Jahr bis zu neun Prozent. Die abschreibungsfähigen Kosten werden jedoch auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Und anwendbar ist die Regelung grundsätzlich nur auf Flächen, die bis zu 3.000 Euro je Quadratmeter kosten. Das soll eine Förderung hochpreisiger Wohnungen ausschließen. Zeitlich begrenzt ist die Förderung auf Bauten, die von 2016 bis 2018 beginnen. Festgelegt wird zudem ein Fördergebiet, das an Stufen des Wohngelds anknüpft. Dazu sollen Standorte mit Mietpreisbremse gehören.
Mieterbund fordert Mietobergrenzen
Der Deutsche Mieterbund kritisierte die Pläne als Milliardengeschenk an Bauherren und Investoren. „Niedrigere, weil steuerlich geförderte Baukosten bedeuten nicht automatisch niedrigere Mieten“, sagte Direktor Lukas Siebenkotten. „Ohne eindeutige Mietobergrenzen für diese Wohnungen bleibt das Ziel, bezahlbare Wohnungen für mittlere und untere Einkommensgruppen zu errichten, ein frommer Wunsch.“
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßte die Neuregelung dagegen als „Schritt in die richtige Richtung“.
Quelle: dpa-AFX
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