Streit um Bauspar-Altverträge: Wüstenrot erleidet weitere Niederlage

Im Streit um die Kündigung gut verzinster Bausparverträge hat die Bausparkasse Wüstenrot abermals eine Schlappe vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hinnehmen müssen.

Seit die Bausparkassen dazu übergegangen sind, alte Verträge, die seit Jahren nicht in Anspruch genommen werden zu kündigen, rollt eine Klagewelle.

Der Senat gab in einem weiteren Verfahren einer Sparerin recht, die sich gegen die Kündigung ihrer Verträge zur Wehr setzte, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte (Az.: 9 U 230/15).

Bundesweite Klagewelle

Seit vergangenem Jahr sind deutsche Gerichte mit einer Klagewelle gegen die Kündigung von Bausparverträgen beschäftigt, die meisten Verfahren gingen bislang zugunsten der Geldinstitute aus. Viele Vergleiche wurden geschlossen.

In dem aktuellen Fall hatte die Klägerin 1999 zwei Bausparverträge abgeschlossen, die im Juli 2001 zuteilungsreif gewesen wären. Sie nahm aber kein Darlehen in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem Zinssatz von 2,5 Prozent – plus einem Bonuszins. Im Januar 2015 kündigte die Bausparkasse die Verträge.

Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung bei der Linie, dass sich die Bausparkasse nicht auf eine Vorschrift berufen könne, die Darlehensnehmern nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht einräumt.

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Revision vor dem BGH zugelassen

Es ließ aber die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH), da diese Frage einer grundsätzlichen Klärung bedürfe. Wüstenrot hatte bereits angekündigt, in einem anderen Fall Revision vor dem BGH einzulegen (Aktenzeichen 9 U 171/15).

Auch in dem neuen Fall behalte man sich Rechtsmittel vor, sagte ein Sprecher. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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