Wie hat sich die Erlaubnispflicht nach Paragraf 34i GewO und das Ablaufen der Übergangsfrist Ihrer Einschätzung nach auf den Vermittlermarkt ausgewirkt?
Schauen wir auf das Volumen, hat der Paragraf 34i GewO keinerlei Auswirkung auf das Baufinanzierungsgeschäft gehabt. Allerdings stellen wir bei den Vermittlern eine Verschiebung fest. Manch ein klassischer Vermittler ist heute Tippgeber, andere haben ihr Geschäftsfeld in andere Geschäftsbereiche verlagert und die Zulassung erst gar nicht mehr beantragt. Klar ist: Durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist die Baufinanzierungsberatung mit einem Mehr an Arbeit für den Vermittler verbunden. Er muss sich qualifizieren, er muss eine Beratungsdokumentation führen, er muss den Kunden noch tiefergehender beraten. Das heißt: Die Beratung ist professioneller geworden – was viele neue Chancen bietet.
Lesen Sie das komplette Interview in der aktuellen Cash.-Ausgabe 7/2017.
Interview: Barbara Kösling
Foto: Ing-Diba
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