BID über Wohnungsneubau: „Zu wenig, zu langsam, zu teuer“

Die BID hat gemeinsam mit sechs Verbänden einen Maßnahmenkatalog gegen Wohnraummangel vorgelegt. Andreas Ibel, Vorsitzender des BID, sprach sich vor allem für weniger Regulierung aus.

BFW-Vorsitzender Andreas Ibel: "Länder und Kommunen ."
Andreas Ibel, Vorsitzender der BID und Präsident des BFW Bundesverbandes

„Der Wohnungsneubau in Deutschland im Jahr 2017 lässt sich nur so beschreiben: zu wenig, zu langsam, zu teuer“, kritisiert Andreas Ibel, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und Präsident des BFW Bundesverbandes.

Gemeinsam mit den sechs Verbänden der BID legte Ibel am Donnerstag die BID-Wahlprüfsteine vor. Das seien die Maßnahmen, die die Bundesregierung umsetzen müsse, um den Wohnraummangel zu lindern.

Auf der einen Seite sei der Wohnungsbau stark gefördert wurden, beispielsweise durch die deutliche Aufstockung der sozialen Wohnraumförderung. „Die Erhöhung der Bundesmittel auf 1,5 Milliarden Euro begrüßen wir ausdrücklich“, so Ibel.

„Verschärfungen der EnEV lassen sich nicht begründen“

Auf der anderen Seite habe man gebremst – oftmals in den Ländern, von denen manche die Wohnraumfördermittel bis vor kurzem nicht zweckgebunden eingesetzt hätten. Auch die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sei dort gescheitert.

Nach dem Scheitern des Gebäudeenergiegesetzes bleibe die Neukonzeptionierung und Vereinfachung des Energieeinsparrechts eine der größten Herausforderungen für die Bundesregierung.

„Wenn Bauen und Wohnen bezahlbar bleiben soll, lassen sich Verschärfungen der EnEV 2016 nicht begründen. Deshalb bedarf es praxisnaher, wirtschaftlicher und transparenter Förderinstrumente. Zudem plädieren wir dafür, die Anforderungen an Gebäude und das Energieeinsparrecht auf Treibhausemissionen umzustellen“, sagt Ibel.

BID fordert weniger Regulierung

Zusätzlich fordert Ibel weniger Regulierung: „Die ordnungsrechtlichen Anforderungen für das Bauen müssen wieder auf einfache und kostengünstige Standards zur Gefahrenabwehr beschränkt werden.“

Zudem müsste eine mit EU-Recht konforme, einheitliche, verbindliche Musterbauordnung geschaffen werden, die Standards auf einem vernünftigen Mindestmaß festlegt. Alternativ müsste durch den Bund zumindest aufgezeigt werden, welche Abweichungen zu Mehrkosten führen.

Mehr als jede andere Branche sei die Immobilienwirtschaft auf langfristige, stabile finanzielle Rahmenbedingungen angewiesen sagt Ibel. Daher solle die neue Bundesregierung die Abschreibungshöhe, die lineare AfA, von zwei auf drei Prozent erhöhen.“

„Hohe Grundsteuer konterkariert günstige Mieten“

Die BID fordert, die Grunderwerbssteuer bundesweit auf 3,5 Prozent zu senken und beim Ersterwerb einer Immobilie auszusetzen „Die stetigen Steuererhöhungen verhindern nicht nur den Erwerb von Wohneigentum, sondern konterkarieren auch kostengünstige Mieten, weil die Erwerbskosten im Mietpreis abgebildet werden“, sagt Ibel.

Auch die Grundsteuerreform müsse aufkommensneutral ausgestaltet sein und die unterschiedlichen Grundstücks- und Nutzungsarten sowie den strukturellen Leererstand beachten. (kl)

Foto: Shutterstock

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