„Crowdfunding schließt wichtige Finanzierungslücke“

Der Bundesverband Crowdfunding wendet sich gegen von der Bundesregierung angedachte Einschränkungen für Schwarmfinanzierungen. Crowdfunding fördere Unternehmensgründungen und trage im Immobilienbereich dazu bei, das Wohnungsangebot auszuweiten.

Die Risikoaufklärung durch Portalbetreiber und Emittenten funktioniere im aktuellen Marktumfeld, argumentiert der Bundesverband Crowdfunding.

Crowdfunding schließe eine wichtige Finanzierungslücke im Kapitalmarkt, so der Bundesverband Crowdfunding.

Aus diesem Grund habe die Europäische Union im Rahmen der Europäischen Kapitalmarktunion beschlossen, den Zugang von Unternehmen zu alternativer Finanzierung deutlich zu verbessern.

Keine Erkenntnisse zu Missständen

“Im Rahmen der Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes möchten wir nunmehr die Bundesregierung erinnern, wie versprochen einen einheitlichen Regulierungsrahmen zu schaffen und nicht weitere Einschränkungen für Schwarmfinanzierungen zu etablieren”, erklärt Jamal El Mallouki, Vorstand des Verbands und Sachverständiger, anlässlich der Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz am 26. April 2017 im Finanzausschuss des Bundestages.

Denn die Bundesregierung konstatiere im Rahmen einer kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag, dass “keine Erkenntnisse zu konkreten Missständen von Seiten der Portalbetreiber oder der Unternehmen im Bereich des Crowdfundings” vorliegen.

Einheitlicher Regulierungsrahmen gefordert

Darüber hinaus werde crowdfinanzierten Start-ups im Vergleich zu anderen Jungunternehmen in Deutschland eine deutlich höhere Überlebenswahrscheinlichkeit bescheinigt. Auch die gesetzliche Risikoaufklärung durch Portalbetreiber und Emittenten funktioniere im aktuellen Marktumfeld.

Vor diesem Hintergrund liege es auf der Hand, dass die Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes genutzt werden sollte, die bestehenden Befreiungsvorschriften für Schwarmfinanzierungen auf alle Vermögensanlagen und auch Wertpapiere auszuweiten, so der Verband.

“Nur so kann ein einheitlicher Regulierungsrahmen für Crowdfunding entstehen und das Marktwachstum wird nicht weiter künstlich gehemmt”, stellt El Mallouki fest.

Keine Einschränkungen für Immobilien-Crowdfunding

Sachlich nicht nachvollziehbar seien die Vorschläge der Bundesregierung, Crowdfunding erneut einzuschränken. Sie erwägt, Immobilienplattformen von der Schwarmfinanzierungsausnahme auszunehmen, mit der Begründung, einer Preisblase auf dem Immobilienmarkt entgegenwirken zu wollen.

Richtig sei jedoch, dass die Immobilienschwarmfinanzierer im Regelfall den Neubau von Immobilien finanzieren und somit das Angebot an Wohnraum ausweiten, so der Bundesverband Crowdfunding. Damit würden sie dazu beitragen, das Preiswachstum zu hemmen. (bk)

Foto: Shutterstock

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