Das können Vermieter von der Steuer absetzen

Wer eine Immobilie vermietet, erzielt nicht nur Mieteinnahmen, sondern muss auch eine Reihe von Kosten tragen. Cash. gibt einen Überblick über die wichtigsten Positionen, die von der Steuer abgesetzt werden können.

Vermieter können Aufwendungen für die Immobilie steuerlich geltend machen.

Private Vermieter stellen einen Großteil der Wohnungen in Deutschland bereit. Die Vermietung ist nicht nur mit Mieteinnahmen verbunden, sondern auch mit zahlreichen Kosten.

Grundsätzlich gilt: Vermieter müssen die Jahresmieteinnahmen in ihrer Steuererklärung angeben. Dazu müssen sie die sogenannte Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausfüllen.

Sie können jedoch auch Aufwendungen für die Immobilie steuerlich geltend machen und damit ihre Steuerlast senken.

1. Anschaffungskosten

Vermieter dürfen die Anschaffungskosten für die vermietete Wohnung über einen längeren Zeitraum von der Steuer absetzen.

Für eine Immobilie, die bis einschließlich 31. Dezember 1924 erbaut worden ist, können 2,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt so lange, bis 100 Prozent der Kosten erreicht sind.

Wurde ein Haus nach 1924 gebaut, so dürfen zwei Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr abgeschrieben werden – für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren.

2. Zinsen

Die Mehrheit der Immobilienkäufer finanziert den Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung zu einem erheblichen Teil über ein Hypothekendarlehen, das in langen Jahren in monatlichen Raten abgezahlt wird. Diese Raten setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Die Zinskosten können Vermieter als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

3. Grundsteuer

Alle Immobilienbesitzer in Deutschland müssen jährlich Grundsteuer bezahlen. Die Höhe der Steuer wird durch die jeweilige Gemeinde festgelegt, in der sich die Immobilie befindet.

Alle Vermieter dürfen die Grundsteuer als Werbungskosten in voller Höhe in der Steuererklärung geltend machen.

Seite zwei: Provision, Nebenkosten, Leerstand

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