Immobilienmakler: Vorerst kein Sachkundenachweis

Einen Tag vor der Bundestags-Abstimmung wurde der Gesetzentwurf zum verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler gestrichen. Linke und Grüne lehnten den Kompromiss der Koalition ab und bezeichneten ihn als dürftig.

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Immobilienmakler müssen vorerst keinen Sachkundenachweis vorlegen.

Ein verpflichtender Sachkundenachweis für Immobilienmakler ist vorerst vom Tisch. Entsprechende Regelungen wurden einen Tag vor der Bundestags-Abstimmung aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gestrichen. In der Beschlussfassung, die das Parlament am frühen Freitagmorgen verabschiedet hat, ist nur noch eine Weiterbildungspflicht vorgesehen.

Weiterbildung statt Sachkundenachweis

Danach müssen Makler lediglich alle drei Jahre eine 20-stündige Weiterbildung absolvieren. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vor vier Jahren noch einen Sachkundenachweis vereinbart, um dadurch den Verbraucherschutz zu verbessern.

Deshalb bedauerte der SPD-Abgeordnete Marcus Held in der nächtlichen Plenardebatte, dass dieses Vorhaben am Koalitionspartner gescheitert sei. Die CDU-Parlamentarierin Astrid Grotelüschen erklärte hingegen, eine regelmäßige Fortbildung bedeute viel mehr Wissensvermittlung und Verbraucherschutz als eine einmalige Sachkundeprüfung.

Linke und Grüne bezeichneten den Koalitionskompromiss hingegen als dürftig und stimmten gegen das Gesetz.(dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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