Insgesamt erfasst die Studie gut 90.000 Erbbaurechte aus ganz Deutschland. Davon entfallen laut den Ergebnissen 69 Prozent auf Wohnhäuser, 18 Prozent auf Gewerbeimmobilien und elf Prozent auf sonstige Zwecke. Hierzu würden in erster Linie Vereine oder soziale Einrichtungen zählen wie beispielsweise Kindergärten. 65 Prozent der befragten Erbbaurechtsgeber seien Kommunen oder kommunale Unternehmen, gefolgt von 14 Prozent privatwirtschaftlichen und neun Prozent kirchlichen Grundstückseigentümern.
Vermögenssicherung und soziale Zwecke
Die meisten Erbbaurechtsgeber (79 Prozent) verwalten laut der Studie bis zu 500 Erbbaurechte, nur zehn Prozent mehr als 2.000. Im Durchschnitt würden die Erbbaurechte mehr als ein Fünftel (21,5 Prozent) des Grundbesitzes der Befragten ausmachen. Dennoch sei fast die Hälfte von ihnen (49 Prozent) der Meinung, dass das Erbbaurecht auf dem deutschen Wohnungsmarkt keine große Rolle spiele.
Dies könnte sich in den nächsten Jahren ändern: 56 Prozent der Grundstückseigentümer würden in den kommenden Jahren neue Erbbaurechte ausgeben wollen. 24 Prozent würden dies eventuell tun. Wer neue Erbbaurechte vergibt, tut dies laut dem Deutschen Erbbaurechtsverband einerseits, um seine Grundstücke zu sichern und sein Vermögen gut anzulegen, andererseits werden Erbbaurechte für soziale Zwecke, zur Förderung von Wohneigentum und zur Unterstützung junger Familien eingesetzt.
Mehr als die Hälfte der befragten Organisationen (52 Prozent) schätze Erbbaugrundstücke vor allem in Großstädten als attraktiv ein. Nur 14 Prozent sagen, dass sie auch außerhalb von Ballungsräumen stark nachgefragt werden.
Die Studie wurde als Online-Befragung unter Erbbaurechtsgebern durchgeführt. Insgesamt wurden dafür 600 Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Privatpersonen angeschrieben. Da es allerdings keine umfassende Statistik über Erbbaurechte in Deutschland gibt, ist die Grundgesamtheit unbekannt und die Repräsentativität der Studie nicht überprüfbar. (kl)
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