Die hohen Immobilienpreise und das knappe Angebot bedeuten gute Zeiten für Immobilienverkäufer. Dennoch sollten beim Verkauf fünf wichtige Punkte beachtet werden, um den besten Preis zu erzielen und keine rechtlichen Schwierigkeiten zu bekommen.
Die deutlich gestiegenen Immobilienpreise machen es derzeit besonders attraktiv ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen. Die Nachfrage am Markt ist nach wie vor groß. Dennoch sollten Verkäufer wichtige Details beachten, um Fehler zu vermeiden. Die LBS Bayern erklärt, worauf es beim Immobilienverkauf ankommt.
Angemessener Preis
Wer sein Objekt zu günstig anbietet, verschenkt Geld. Wird der Preis jedoch zu hoch angesetzt, muss er womöglich nachträglich gesenkt werden. Und das könne ein Objekt zu Unrecht wie einen Ladenhüter aussehen lassen.
Der Verkaufswert bestimmt sich nach Angaben der Immobilienexperten der LBS Bayern durch Lage, Größe und Alter der Immobilie. Ebenso müssten aber auch andere Aspekte beachtet werden wie die aufgrund der Vorschriften mögliche Bebauung, die Bodenbeschaffenheit, der Zustand der verschiedenen Gebäudeteile wie Dach und Keller und die sanitäre sowie elektrische Installation.
Ansprechendes Exposé
Wer erfolgreich verkaufen will, brauche ein gut gestaltetes Exposé, das Kopf und Herz der Interessenten überzeugt. Wichtig seien etwa ein Lageplan und aktuelle Grundrisse. Ebenso würden ein Begleittext über das Objekt, Fotos oder Illustrationen dazugehören.
Zielgruppengerechte Werbung
Einen guten Preis erziele nur, wer die richtigen Interessenten auf sich aufmerksam macht. Ob Anzeigen in der Zeitung oder im Internet, Verkaufsschilder oder Flugblätter – unterschiedliche Zielgruppen lassen sich auf unterschiedlichen Wegen erreichen.
Besichtigung vorbereiten
Bei Besichtigungen entscheidet sich, für welche Interessenten das Objekt tatsächlich in Frage kommt. Gerade bei bewohnten Objekten sind Besichtigungen laut LBS Bayern aber auch heikel. Neben Besuchern, die keine ernste Kaufabsicht, sondern Neugier treibt, könnten im schlimmsten Fall auch Kriminelle angezogen werden.
Zudem hänge vom Besichtigungstermin ab, ob der gewünschte Preis tatsächlich erzielt werden kann. Deshalb sollten zunächst kleine Schönheitsreparaturen durchgeführt und die Zimmer aufgeräumt oder entrümpelt werden, um für einen guten ersten Eindruck zu sorgen.
Bei der Terminvereinbarung sollte man nicht zu viel über die Anwesenheit im Objekt verraten, um nicht zu offenbaren, wann womöglich niemand zu Hause ist, rät die LBS Bayern. Von allen Interessenten sollte man die Adresse kennen und überprüfen.
Rechtliches Grundwissen für Verkauf
Beim eigentlichen Verkauf muss der Verkäufer den Preis verhandeln, sich gegebenenfalls über die Bonität des Käufers informieren sowie den Kaufvertrag, den Notartermin und die Übergabe vorbereiten. Dazu brauche er zumindest rechtliches Grundwissen und er müsse viele Details beachten. Bei diesem Prozess könne ein Makler helfen. (kl)
Foto: Shutterstock