Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss fordert die nächste Bundesregierung zu einer Lösung der Grunderwerbsteuer-Problematik auf. Die Bundesländer seien aktuell regelrecht gezwungen, die Steuersätze fortwährend zu erhöhen.
„Durch die aktuelle Struktur des Länderfinanzausgleichs sind die Länder dazu angehalten, die Steuersätze konstant zu erhöhen. Diese Motivation muss gestoppt werden, um die Erwerbsnebenkosten für private und professionelle Investoren nicht noch weiter in die Höhe zu treiben“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.
In den letzten zehn Jahren haben 14 von 16 Bundesländern den Satz der Grunderwerbsteuer von ursprünglich 3,5 auf bis zu 6,5 Prozent angehoben. „Diese Rallye muss stoppen. Schon heute ist die Grunderwerbsteuer eine enorme Belastung für Immobilieninvestitionen.“
Konsolidierungserfordernis der Länder treibt Grunderwerbsteuersätze
Der Immobilienweise Professor Dr. Lars Feld hatte im aktuellen Frühjahrsgutachten der Immobilienwirtschaft folgende Feststellung getroffen: „Die Finanzen der Länder und Gemeinden Deutschlands unterliegen seit der Einführung der Schuldenbremse einem strengen Konsolidierungserfordernis, das viele öffentliche Haushalte durch eine Erhöhung der Einnahmen aufzulösen trachten. Allerdings ist der Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden hauptsächlich auf Einnahmen aus Besteuerung von Grundvermögen begrenzt, da die Gesetzgebungskompetenz der meisten Steuereinnahmen beim Bund liegt. Dementsprechend ist der Steuersatz der Grunderwerbsteuer, die seit dem Jahr 2006 der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegt, stetig angehoben worden.“
Der Trend zur Anhebung des Steuersatzes sei dabei unter anderem auf die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs zurückzuführen. Im Rahmen des Länderfinanzausgleichs werden gemäß des Finanzausgleichsgesetzes nicht die tatsächlichen, sondern fiktive Grunderwerbsteuereinnahmen zu Grunde gelegt.
Die ursprünglich dahinterstehende Befürchtung des Gesetzgebers war, dass die Länder sonst zum Herabsetzen des Steuersatzes animiert würden, weil die finanziellen Folgen über das bundesstaatliche Finanzausgleichssystem auf andere Länder abgewälzt werden könnten.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Länder ihre Haushalte bis zum Jahr 2020 konsolidieren müssen, seien die Länder allerdings genau zum gegenteiligen Verhalten angehalten.
Aktuelle Regierung hat Lösung des Problems versäumt
In der aktuellen Legislaturperiode wurde der Länderfinanzausgleich neu geordnet, die Lösung der Grunderwerbsteuer-Problematik sei jedoch versäumt worden.
„Bundesländer, die einen geringeren Steuersatz als der Durchschnitt haben, sind durch das aktuelle System des Länderfinanzausgleichs nach wie vor gezwungen, sich am Wettlauf zu beteiligen. Die neu zu wählende Regierung muss dieses Problem dringend angehen“, erklärt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuern. Sonst würden bestehende Ideen zur Förderung von Wohneigentum und weiteren Immobilieninvestitionen insbesondere in den Neubau ins Leere laufen.
„Die Senkung der Grunderwerbsteuer ist bereits die beste Eigenheimförderung. Schließlich stellen die Kaufnebenkosten eine enorme Hürde für Eigennutzer und Kapitalanleger dar“, betont Volckens. Zudem führe eine hohe Grunderwerbsteuer stets auch zu einer Verteuerung von Neubauimmobilien. Leidtragende seien dann letztlich die Mieter und Nutzer der neuen Flächen. (bk)
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