Die zu zahlende Grundsteuer in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich. Das Portal Homeday hat untersucht, wo es für Eigentümer am teuersten ist und wo am günstigsten.
Die Hebesätze in Deutschland bestimmen die Höhe der Grundsteuer. Doch wo müssen Immobilieneigentümer die höchsten Steuern zahlen? Lokal gibt es große Unterschiede. Dies ergibt eine aktuelle Analyse von Homeday zu den Hebesätzen in Deutschland.
Jeder Immobilieneigentümer zahlt die Grundsteuer an das Finanzamt. Jeder Ort kann mit Hilfe des Hebesatzes, die Steuerlast von Immobilienbesitzern frei bestimmen.
Berlin deutlich teurer als München
Ein Vergleich der Landeshauptstädte der Bundesländer zeigt, dass Berlin den höchsten Hebesatz bei der Berechnung der Grundsteuer ansetzt: 810 Prozent. Das ist fast doppelt so viel wie in Düsseldorf (440 Prozent).
Auch in Bremen gibt es einen hohen Hebesatz: 695 Prozent. Die Hansestadt nimmt damit den zweiten Platz ein. Im Ranking folgen Dresden (635 Prozent), Schwerin (630 Prozent) und Hannover (600 Prozent).
München ist seit Jahren das teuerste Pflaster für Immobilien in Deutschland, doch beim Hebesatz für Grund und Boden liegt es gerade einmal im Mittelfeld. In Magdeburg, Potsdam, Wiesbaden und Mainz berechnen die Finanzämter die Grundsteuer mit einem Hebesatz unter 500 Prozent.
Gemeinde Nauheim schlägt Top-Städte
Den höchsten Hebesatz gibt es allerdings nicht in den Top-Städten, sondern in der hessischen Gemeinde Nauheim. Circa 10.500 Einwohnern leben hier und mit 960 Prozent gibt es hier den höchsten Hebesatz der Bundesrepublik – doppelt so viel wie in Flensburg oder Frankfurt/Oder. Die Höhe des Hebesatzes hat damit keineswegs etwas mit der Größe der Ortschaft zu tun.
Den günstigsten Hebesatz gibt es in Christinenthal in Schleswig-Holstein. Lediglich 45 Prozent setzt das Finanzamt an. In Gemeinden wie Kisselbach, Bergenhausen oder Riegenroth im Landkreis Rheinland-Pfalz liegt der Hebesatz sogar bei Null.
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Das grundsätzliche Verfahren: Die Grundsteuer setzt sich aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz zusammen. Der Messbetrag wird durch die Multiplikation des Einheitswertes mit der Grundsteuermesszahl berechnet. Die Grundsteuermesszahl ergibt sich aus dem Steuergesetz.
Ein Beispiel zeigt, wie sich der Hebesatz auf die Höhe der Grundsteuer B auswirkt.
Einheitswert für ein unbebautes Grundstück: 35.000 €
Grundsteuermessbetrag: (35.000 € x 3,5 Promille) = 122,50 €
Hebesatz der Gemeinde: 810 %
Jährliche Grundsteuer: (122,50 € x 810 %) = 992,25 €
Nach dieser Berechnung zahlt ein Immobilieneigentümer in Berlin einen jährlichen Betrag in Höhe von circa 992 Euro. Ein Vergleich mit der Stadt Düsseldorf zeigt: Die Grundsteuer liegt hier nur bei 539 Euro. Würde das gleiche Grundstück in der ländlich gelegenen Gemeinde Christinenthal liegen, müsste der Eigentümer sogar nur rund 55 Euro zahlen.
Text: Homeday; Foto: Shutterstock