Nicht nur zwischen Bundesländern unterscheidet sich die Grundsteuer erheblich, Wohnungsbesitzer müssen deutlich weniger zahlen als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Kreditvergleich.net hat errechnet, wo die Unterschiede am deutlichsten sind.
Grund- und Grunderwerbssteuer werden oft gemeinsam genannt oder gar verwechselt, dabei unterscheiden sie sich maßgeblich voneinander. Laut Kreditvergleich.net ist die Grunderwerbsteuer eine einmalig zu entrichtende Steuer nach dem Verkauf oder Kauf eines unbebauten oder bebauten Grundstücks gemäß des Grunderwerbsteuergesetzes.
Die Grundsteuer hingegen ist eine regelmäßig anfallende Steuer, die meist vierteljährlich an das zuständige Finanzamt abgeführt werden muss. Während die Grunderwerbsteuer Ländersache sei, sei die Ausgestaltung der Grundsteuer Sache der Kommunen. Die auf den Grundsteuermessbetrag die so genannten Hebesätze festlegen würden, auf deren Grundlage das Finanzamt die Höhe der Steuerschuld errechne.
Gemeinden bestimmen Höhe der Grundsteuer maßgeblich
Der Gesetzgeber stelle lediglich einen Rahmen zur Verfügung. Die Gemeinden hätten durch das Grundsteuergesetz die Freiheit, die Hebesätze festzulegen, aber auch die Möglichkeit, keine Grundsteuer zu erheben.
Der Grundsteuersatz setz sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zunächst werde der Einheitswert der Immobilie festgestellt, handelt es sich um ein vermietetes Objekt werde dieser Wert mit einem Vervielfältiger multipliziert, der sich nach der Bauweise, dem Baujahr und der Gemeindegröße richtet.
Anschließend wird mit der Steuermesszahl multipliziert, die sich in Ost- und Westdeutschland unterscheidet, um die unterschiedlichen Einheitswerte aneinander anzugleichen. Schließlich legen die Gemeinden individuelle Hebesätze fest, mit denen der Gesamtwert der ersten drei Schritte multipliziert wird.
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Zusätzlich unterscheidet das Grundsteuerrecht laut Kreditvergleich.net nach neuen und alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern sei zusätzlich noch die Art des Gebäudes und die Einwohnerzahl der Gemeinde ein Kriterium.
Unterschiede in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen am größten
All diese Aspekte fließen ein in eine rechnerische Größe, die sich Steuermesszahl nennt. Die Steuermesszahlen würden sich daher erheblich unterscheiden. In den alten Bundesländern würden sie zwischen 2,6 bis sechs Promille des Einheitswertes der Immobilie liegen, in den neuen Bundesländern reiche die Spanne von fünf bis zehn Promille.
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Daher rühren auch die erheblichen Unterschiede in der Grundsteuer, nicht nur zwischen Bundesländern, sondern auch zwischen Wohnungen und Mehrfamilienhäusern. Am deutlichsten sind die Unterschiede in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die geringste Differenz zwischen den Sätzen für Häuser und Wohnungen besteht in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und dem Saarland. (kl)
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