Bereits beim Kauf des Grundstücks sollten die späteren Bauherren über den Abschluss relevanter Versicherungen nachdenken und entscheiden, um Schäden oder Mängel zumindest finanziell abzufedern.
Da der Bauherr für alle Schäden, die von seinem Grundstück und dem Bau ausgehen, haftbar gemacht werden kann, sollte dieser auf jeden Fall eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Darauf weist der Bund der Versicherten e.V. (BdV) hin und gibt Tipps, welche Policen noch wichtig sind und auf welche man eher verzichten kann.
Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz
Ein Hausbau birgt erhebliche Gefahren. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherungsschutz gilt meistens für maximal zwei Jahre. Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus dem Besitz des Grundstücks. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte deshalb bereits beim Kauf des Grundstückes abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist dann überflüssig. „Die Deckungssumme sollte mindestens auf fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden festgelegt werden“, so Bianca Boss vom BdV. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Baukosten. Eigenleistungen müssen gesondert angegeben werden.
Seite zwei: Versicherung gegen Schäden im Rohbau