Wer mit über 50 Jahren eine Immobilie erwerben will, ist gegenüber jüngeren Käufern benachteiligt. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) hat die Hürden der Darlehensvergabe vor allem für ältere Menschen erhöht. Doch dieser Nachteil lässt sich häufig ausgleichen.
Grundsätzlich sind Banken durch die WIKR verpflichtet, nur solche Baudarlehen zu vergeben, die Erwerber zu Lebzeiten aus laufenden Einnahmen vollständig zurückzahlen können. Das mache es besonders für ältere Interessenten schwer, ein Darlehen zu bekommen, schreibt die BHW Bausparkasse in einer Pressemitteilung. Doch hätten über 50-Jährige nicht automatisch einen Nachteil.
Der zu erwartender Wertzuwachs der Immobilie, den Kreditinstitute noch vor zehn Jahren in einer Finanzierung berücksichtigen konnten, spiele aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben keine Rolle mehr. Das seien zunächst ungünstige Voraussetzungen für über 50-Jährige, da ihr Ausfallrisiko höher erscheine, doch hätten sie im Gegenzug häufig höhere Ersparnisse.
Ausgleich durch Eigenkapital
„Zwar sinken im fortgeschrittenen Alter die Einnahmen, doch die Generation 50 und 60 plus hat häufig den Vorteil, schon ein Vermögen auf der hohen Kante zu haben.“, sagt Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse. „Auch Einmalzahlungen aus einer Lebensversicherung oder einem Erbe werden als Eigenkapital bewertet. So bekommt man bessere Konditionen.“
Zum Eigenkapital gehöre auch das Guthaben aus einem Bausparvertrag, inklusive Fördergelder – Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Riester-Förderung. „Höhere Tilgungsraten von drei oder mehr Prozent und auch Sondertilgungen verkürzen die Darlehenslaufzeit spürbar“, sagt Sosnowski. Wer solide kalkuliert, habe also gute Chancen, mit Renteneintritt in einer schuldenfreien Immobilie zu wohnen. (kl)
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