Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert, dass sich der Bundestag zügig für Berufszulassungsregelungen für Makler entscheidet. Durch den Sachkundenachweis sollen Fehler in der Beratung vermieden werden.
„Die Politik muss sich jetzt für den Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter entscheiden. Es bleibt kaum noch Zeit zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in dieser Legislaturperiode“, sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, im Vorfeld der Beratungen zum Sachkundenachweis. Er fordert insbesondere von den Unionsparteien entschlossenes Handeln.
Für den Verbraucherschutz sei es notwendig, dass noch in dieser Legislaturperiode per Gesetz eine Basis für den Berufszugang für Makler und Verwalter geschaffen wird. Dieses Vorhaben sei auch Bestandteil des Koalitionsvertrags, sagte Schick.
Sachkundenachweis kann Vermögensschäden verhindern
In einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 29. März habe sich der IVD gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und weiteren Verbänden der Immobilienwirtschaft für den Sachkundenachweis stark gemacht.
Es seien Beispiele von Vermögensschäden durch Makler aufgrund mangelnder Sachkenntnis sowie Gerichtsentscheidungen zu verschiedenen Beraterpflichten von Maklern und Verwaltern vorgetragen worden. Der IVD beobachte mit Sorge, dass seitdem keine nennenswerten Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren erzielt wurden.
„Im politischen Raum wird von einem dilatorischen Umgang des Gesetzes gesprochen. Dabei ist die Dringlichkeit einer Berufszulassungsregelung für Makler und Verwalter eindeutig“, sagt Schick. Die Beratung eines Immobilienmaklers sei die Entscheidungsgrundlage einer erheblichen Investition. Damit Vermögensschäden aufgrund einer fehlerhaften Beratung verhindert werden, sei ein Mindestmaß an Berufsqualifikation erforderlich.
Kunden können Sachkunde voraussetzen
Der IVD betont in diesem Zusammenhang, dass Verbraucher in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Vermögensschäden hinnehmen mussten, da sogenannte Gelegenheitsmakler ihr Fach nicht verstanden und dadurch falsch beraten hätten.
Die Schäden entstünden etwa bei Falschberatungen mangels Sachkunde bei der Wertermittlung der Immobilie, bei sogenannten Steuersparimmobilien, bei Finanzierungsberechnungen, bei Denkmalschutzverfahren oder bei Beratungen zur vorliegenden Baugenehmigung.
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und verschiedener Oberlandesgerichte aus Streitfällen zwischen Maklern und ihren Kunden würden bekräftigen, dass Immobilienmakler als fachliche Berater agieren, deren Sachkunde vorausgesetzt werden könne.
„Ein Ausbleiben des Sachkundenachweises ginge im Falle der Immobilienmakler zulasten tausender Familien, die sich den Wunsch eines Eigenheims erfüllen wollen und auf eine entsprechende Qualifikation des Maklers vertrauen“, sagt Schick. (kl)
Foto: IVD