IVD: Sachkundenachweis für Immobilienmakler zügig umsetzen

Der Immobilienverband IVD und der Deutsche Mieterbund apellieren an die Politik, das lang erwartete Gesetz zur Qualifikation von Immobilienmaklern und -verwaltern noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Eine Anhörung im Bundestag ist für den 29. März angesetzt.

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Immobilienmakler und -verwalter sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig einen Sachkundenachweis erbringen.

„Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter dient dem Verbraucherschutz. Er wird dem Anspruch und der langjährigen Forderung der Branche nach einer Berufszulassungsregelung gerecht. Wir wünschen uns nun einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens“, so Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag am 29. März 2017.

Hohe Verantwortung

Der IVD-Präsident unterstreicht die Bedeutung der Berufszulassungsregelungen. Der Verkauf, die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien gehörten in die Hände von Profis.

„Ein sachkundiger Makler und Verwalter schützt Verbraucher. Der Verantwortungsbereich bei den Verwaltern liegt beispielsweise beim Erhalt der Wohnanlage, der technischen Betreuung und der sachgemäßen Betriebskostenabrechnung. Der Immobilienmakler begleitet Menschen bei der womöglich größten Investition ihres Lebens. Die Verantwortung ist also enorm hoch“, so Schick.

Immobilienmakler und -verwalter sollten einen gesetzlichen Qualifikationsnachweis erbringen, da der Verbraucher auf eine Fachberatung und fachlich qualifizierte Arbeit vertraut“, betont auch Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB).

Makler bei Wohnimmobilien an jährlichen Umsätzen von circa 65 Milliarden Euro beteiligt

IVD-Präsident Schick macht zudem auf die gesamtwirtschaftliche Dimension aufmerksam. Der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland habe für das Jahr 2014 bundesweit insgesamt 900.000 Transaktionen von Immobilien mit einem Geldvermögen von 191 Milliarden Euro ermittelt. Davon hätten allein 661.000 mit Wohnimmobilien stattgefunden, die wiederrum ein Geldvermögen von über 130 Milliarden Euro umfassten.

„Im Bereich der Wohnimmobilien geht der IVD von einer Maklereinbindung von 50 Prozent aus, bei Gewerbe sogar 70 Prozent. Die Makler sind also alleine im Bereich Wohnimmobilien an einem Transaktionsvolumen von 65 Milliarden Euro pro Jahr beteiligt“, so Schick.

Jeder, der sich schon einmal mit dem Kauf einer Immobilie auseinandergesetzt hat, wisse, dass die Kauf- oder Verkaufsentscheidung von zahlreichen Fragestellungen abhängig sei. Es gehe dabei um energetische, technische, rechtliche, baurechtliche sowie um Fragen der Finanzierung.

„Bei allen Fragestellungen ist ein hohes Maß an Sach- und Fachverstand erforderlich, den die Kaufvertragsparteien im Zweifel nicht haben, der aber vom Makler erwartet wird“, sagt IVD-Präsident Schick. Unter den insgesamt 6.000 Mitgliedsunternehmen im IVD befänden sich derzeit circa 4.500 Maklerunternehmen, die bei Aufnahme im Verband eine Sach- und Fachkunde nachweisen müssen.

Gesetz vor der Bundestagswahl umsetzen

Der IVD appelliert an die Bundestagsfraktionen, sich für das Gesetz intensiv einzusetzen, auch vor dem Hintergrund, dass die zeitliche Durchsetzbarkeit durch die anstehende Bundestagswahl seine Grenzen hat.

Zur Historie des Sachkundenachweises: Im Herbst 2014 wurde ein Eckpunktepapier der schwarz-roten Regierung vorgelegt. Nachdem im Sommer 2015 die Stellungnahmen zum Referentenentwurf im Bundeswirtschaftsministerium eingingen, verzögerte sich das Vorhaben um ein ganzes Jahr.

Erst am 31. August 2016 beschloss das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf. Nun befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Beratungsverfahren. Nach der öffentlichen Anhörung am 29. März wird sich der Wirtschaftsausschuss über die Ausgestaltung des Gesetzes verständigen. (bk)

Foto: Shutterstock

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