Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie muss überarbeitet werden. Das fordern der Präsident des Immobilienverbandes IVD Jürgen Michael Schick und der Geschäftsführer von Qualitypool Jörg Haffner. Sie wollen Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
Der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, hat wiederholt gefordert, dass die Wohnimmobilienkreditrichtlinie geändert wird. „Nach dem Beschluss des Bundesrates erwarten wir nunmehr, dass die Rechtsverordnung zügig vorgelegt wird. Es muss endlich Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung geben“, sagt Schick.
Bereits seit über einem Jahr würden durch die Kreditrichtlinie ältere Menschen und junge Familien benachteiligt. „Jetzt geht es darum, die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Kreditwürdigkeitsprüfung möglichst einzugrenzen, damit die entstandenen Probleme bei der Kreditvergabe endlich gelöst werden“, so Schick.
Ältere Menschen und junge Familien werden benachteiligt
„Bei den älteren Kreditnehmern über 40 Jahren sind die Abschlusszahlen weiter rückläufig. Beginnend mit der Gruppe der über 40-jährigen Antragsteller können wir feststellen, dass es für den Kunden schwieriger wird, eine Finanzierung zu erhalten – ein Trend, der mit höherem Alter weiter zunimmt“, bemängelt Jörg Haffner, Geschäftsführer von Qualitypool. Der Maklerpool ist Vermittler von Baufinanzierungen und Kooperationspartner des IVD.
IVD-Präsident Schick fordert, dass es nach der neuen Verordnung zulässig sei, dass Darlehen auch außerhalb der zu erwartenden Lebensspanne der Darlehensnehmer zurückgezahlt werden könnten, beispielsweise durch die Erben. Schick ergänzt: „Bei den jungen Familien sollen sich befristete Arbeitsverträge oder Elternzeiten nicht mehr negativ auf die Kreditwürdigkeitsprüfungen auswirken.“
Nachbesserungsbedarf sehen Schick und Haffner nach eigenen Aussagen ebenso im Umgang mit Anschlussinfanzierungen und Umschuldungen. (kl)
Foto: IVD