Mehr Verbraucherschutz beim Hausbau

Um den Verbraucherschutz zu verbessern, hat der Bundestag eine Reform des Bauvertragsrechts verabschiedet. Vor allem die Intransparenz der Zahlungspläne und die geringe Schluss-Zahlungsrate benachteiligten die Verbraucher.

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Die Bundesregierung verabschiedete in der Nacht zum Freitag eine Reform des Bauvertragsrechts.

 

Häuslebauer sollen künftig ruhiger schlafen können – dieses Ziel verfolgt die Reform des Bauvertragsrechts, die der Bundestag in der Nacht zum Freitag verabschiedet hat. Die Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern müssen künftig mehr Details und klare Fristen enthalten, was den Verbraucherschutz verbessern soll.

Vorteile auch für Bauunternehmer

Zudem können die Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen einen Hausbauvertrag widerrufen, wenn sich ihre Pläne kurzfristig ändern. Die Baufirma muss in Zukunft einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird. Zudem muss der Auftraggeber eine detaillierte Baubeschreibung erhalten, in der einzelne Leistungen und Materialien konkret benannt werden.

Vorteile gibt es ferner für Bauunternehmer, die bei einem Kunden fehlerhaftes Material eingebaut haben. Sie sollen vom Verkäufer der Mangel-Ware künftig nicht nur Ersatz für das Material verlangen können, sondern auch die Erstattung der Aus- und Einbaukosten. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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