Vermieter sollten Punkte wie Betriebskosten, Kleinreparaturen und die Fälligkeit der Miete im Mietvertrag festlegen, um sich vor gerichtlichen Auseinandersetzungen zu schützen. Was Vermieter wissen müssen, hat Plusforta zusammengetragen.
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern landen nicht selten vor Gericht. Ein häufiger Grund: Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Mieters und Vermieters nicht exakt. Daher sollten Vermieter beim Verfassen des Vertrages genau aufpassen. Die Immobilienexperten von Plusforta (Vermietsicher.de) erklären fünf wichtige Punkte.
Betriebskosten
Wenn im Mietvertrag die Zahlung der Betriebskosten nicht vereinbart wird, bedeutet das laut Plusforta, dass die Kosten bereits in der Grundmiete enthalten sind. Laut Gesetz sei der Vermieter dazu verpflichtet, die Betriebskosten zu zahlen, wenn er diese nicht durch eine entsprechende Verpflichtung auf die Mieter überträgt (Paragraph 535 Abs. 1 S. 3 BGB).
Übernimmt der Vermieter Aufgaben wie zum Beispiel die Gartenpflege, so könne er außerdem seinen Arbeitsaufwand einschließlich der Kosten für Sachmittel auf Grundlage der sonst üblicherweise angefallenen Kosten berechnen (BGH, Urteil vom 14.11.12, Az. VIII ZR 41/12).
Schönheitsreparaturen
Auch die Übernahme von Schönheitsreparaturen könne vom Vermieter nur verlangt werden, wenn dies explizit im Mietvertrag steht. Allerdings sei die Verpflichtung zum Streichen und Tapezieren nur dann zulässig, wenn die Wohnung beim Bezug auch im renovierten Zustand übergeben wurde (BGH, Urteil vom 18.03.15, Az. VIII ZR 185/14).
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