Eigentümer einer Wohnung müssen keine Miete mehr zahlen, doch sollten sie neben den Kreditraten auch die Kosten für Instandhaltung und das Hausgeld einplanen. Baufi24 hat zusammengefasst, welche Kosten anfallen und was Wohnungsbesitzer beachten sollten.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, zahlt keine Miete. Doch Eigentümer wohnen nicht kostenfrei, da sie Nebenkosten und Kosten für die Instandhaltung zahlen müssen.
„Vor dem Erwerb sollte sich der Kaufinteressent über alle anstehenden Ausgaben informieren und diese bei der Finanzierung berücksichtigen“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.
Hausgeld
Neben den Kreditraten zahlen Käufer für eine Eigentumswohnung monatlich regelmäßige Gebühren für die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Das sogenannte Hausgeld setzt sich zusammen aus:
– Heizkosten (nicht jedoch für die Eigentumswohnung)
– Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom, Wohngebäudeversicherung und anderes
– Ausgaben für Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister
– Entgelt für Verwalter, Kontogebühren und so weiter
– Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum (nicht für
Reparaturen in der Eigentumswohnung)
Eine Rücklage für Instandhaltungen sei im Hausgeld auch enthalten. Müssen Hausherren beispielsweise das Treppenhaus renovieren oder das Dach neu decken, entstehen häufig hohe Kosten. Damit Eigentümer diese Ausgaben nicht auf einen Schlag bewältigen müssen, würden sie eine Instandhaltungsrücklage bilden. Übersteigen die Reparaturkosten die Rücklage, müsse jeder Eigentümer per Sonderumlage seinen Anteil zur Begleichung der Rechnungen leisten.
Hausgeld und Betriebskosten berücksichtigen
Die Aufwendungen für das Hausgeld und Instandsetzungen sollten Kaufinteressenten bereits bei der Finanzierung ihrer Wohnung berücksichtigen. Als Richtgröße für die monatlich zu bewältigende Kreditrate könne die bisherige Kaltmiete dienen.
Insgesamt sollten die Kosten aus der Kreditrate, dem Hausgeld und den Betriebskosten für die Wohnung nicht mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens des Wohnungseigentümers betragen. Zudem sei es ratsam, zusätzlich zu der im Hausgeld enthaltenen Instandsetzungsrücklage, Geld für unvorhersehbare Reparaturkosten beiseite zu legen.
Möchte der Kaufinteressent eine Eigentumswohnung erwerben, sollte er sich über die Höhe des Hausgeldes informieren und die Wirtschaftspläne der vergangenen Jahre zeigen lassen. Darin sind auch die vorgenommenen Instandsetzungen enthalten.
Geringere Kosten in Neubauten
Über geplante Reparaturarbeiten und die bisher gebildete Rücklage gibt laut Baufi24 üblicherweise der Verwalter Auskunft. Das gesparte Geld sollte nach Möglichkeit so viel sein, dass es auch für größere Maßnahmen ausreicht. Grundsätzlich gilt: Je älter das Haus, desto größter ist die Gefahr einer aufwendigen Sanierung.
War das Hausgeld in der Vergangenheit zu gering angesetzt, bestehe die Gefahr, dass für kostspieligere Instandsetzungsarbeiten zu wenig Erspartes zur Verfügung steht. Diesen Fehlbetrag müssen die Eigentümer dann durch eine Sonderumlage ausgleichen.
In Neubauten fällt das Hausgeld deutlich geringer aus als in Altbauten, da die Eigentümer in den ersten fünf Jahren, aufgrund der Gewährleistungsfrist, meist keine Reparaturen bezahlen müssen. (kl)
Foto: Shutterstock