Sanierungsimmobilien: Rendite mit Stil und Steuervorteilen

Da der Staat die Sanierung historischer Gebäude weiterhin fördert, bieten Denkmalschutzobjekte ihren Erwerbern ansehnliche Steuervorteile (so genannte Denkmal-AfA), sofern der Kauf vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgt.

Der Anteil der anrechenbaren Sanierungskosten am Kaufpreis des Objekts kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Kapitalanleger können diese nach Paragraf 7i Einkommensteuergesetz (EStG) über einen Zeitraum von zwölf Jahren geltend machen. Dies lohnt sich umso mehr, je höher der persönliche Steuersatz ist.

„Besichtigung durchführen“

In der Regel macht der Sanierungskostenanteil mindestens 50 Prozent des Kaufpreises aus, oft auch bis zu 80 Prozent. Christof rät Erwerbern, den Anbieter und das fragliche Denkmalschutzobjekt genau unter die Lupe zu nehmen: „Interessenten sollten sicherstellen, dass eine schriftliche Denkmalschutz- oder Sanierungsgebietsbestätigung vorliegt und die bisher realisierten Projekte von den Finanzämtern anerkannt wurden.“

Darüber hinaus solle die Erfahrung und Leistungsbilanz des Projektentwicklers berücksichtigt werden. „Erwerber sollten zudem vor dem Kauf eine Besichtigung durchführen und sich wenn möglich vor Ort von dem Anbieter Referenzobjekte zeigen lassen“, unterstreicht er. (bk)

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Cash.-Ausgabe 2/2017.

Foto: Shutterstock

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