Bauherren sollten ihr Bauvorhaben genau planen und Änderungen mit allen Beteiligten so schnell wie möglich absprechen, um die Kosten im Blick zu behalten. Tipps von Rechtsanwältin Kathrin Heerdt von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Arge Baurecht).
Üblicherweise ist das Budget der Dreh- und Angelpunkt für Planung und Ausführung eines Bauvorhabens. Um die Kosten während der gesamten Bauzeit fest im Griff zu behalten, sollten Bauherren schon vor Beginn des Baus eine genaue Kostenübersicht erstellen.
„Im Grunde geht es nur darum, beauftragte und erbrachte Leistungen abzugleichen“,“sagt Rechtsanwältin Kathrin Heerdt von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Arge Baurecht). „Doch in den seltensten Fällen wird ein Bau so abgewickelt, wie bei Vertragsschluss vereinbart.“ Die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht erläutert, worauf Bauherren achten sollten und wie sie auf Pannen reagieren sollten.
Leistungen abstimmen
Am Bau eines einfachen Einfamilienhauses seien in der Regel zehn bis 15 unterschiedliche Handwerksfirmen beteiligt. Bei der Zusammenarbeit von so einer großen Anzahl verschiedener Gewerken könnten an vielen Stellen Missverständnisse entstehen, aus denen Streitigkeiten resultieren.
„Fachleute haben oft ein anderes Verständnis von Baubegriffen als unerfahrene Bauherren“, sagt Heerdt. Vor der Schließung von Verträgen, sollten alle Vertragspartner ein einheitliches Verständnis der Leistungen bis hin zu kleinen Details haben.
Das Leistungsprogramm sollte am Ende von allen Vertragsparteien verstanden und abgestimmt worden sein. Dafür sei es wichtig, dass Bauherren im ersten Gespräch mit Architekten oder Bauunternehmer unmissverständlich ihren Kostenrahmen klarmachen. „Der Architekt kann dann die Vorstellungen des Bauherrn sehr schnell einschätzen und das Bauvolumen auf Machbarkeit prüfen“, so Heerdt.
Soll das Bauvorhaben in Eigenregie geleitet werden, sollte man sich vorher fragen, ob die eigene Fachkunde und Beurteilungsfähigkeit reicht oder ob man in professionelle Unterstützung investiert. Aus rechtlicher Sicht rät Heerdt dringend zur sorgfältigen Vertragsgestaltung, Vereinbarung von Sicherheiten und Überprüfung der abgerechneten mit den ausgeführten Leistungen.
Änderungswünsche absprechen
„Änderungswünsche halten Bauunerfahrene schnell für Kleinigkeiten und vergessen dabei, realistisch an die finanziellen und zeitlichen Konsequenzen zu denken“, warnt Heerdt. Gebäudeplanung und Projektsteuerung seien komplex und reagieren empfindlich auf kurzfristige Änderungen.
Gewünschte Veränderungen oder nicht erfüllte Erwartungen sollten offen kommuniziert werden, um so zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Auch bei gründlicher Planung sei das auf dem Bau nicht immer möglich und es komme zu Unstimmigkeiten.
Bei Streit neutrale Dritte hinzuziehen
„Dann ist es das allerwichtigste, im Gespräch zu bleiben, auch wenn das Verhältnis zwischen Bauherr, Architekt und Bauausführenden schon einigermaßen gestört ist“, rät Heerdt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Bausachverständiger eingeschaltet werden.
Auch eine baurechtliche Einschätzung könne helfen. Auf Basis einer realistischen Einschätzung durch neutrale Instanzen würden sich die Beteiligten eher einsichtig zeigen und eine auskömmliche Lösung finden. Die Kosten dafür seien im Verhältnis zu dem, was auf dem Spiel steht, sehr überschaubar. (kl)
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