Mehrgenerationenhäuser werden beliebter; wohnen mehrere Generationen in einem Haus, können sie sich gegenseitig unterstützen. Zudem lassen sich unter den richtigen Bedingungen Steuern sparen. Das Baufinanzierungsportal Baufi24 gibt Tipps.
Mehrgenerationenhäuser gewinnen immer mehr Anhänger. Nicht nur im Alltag hat diese Wohnform Vorteile: Das Modell bringt bei richtiger Planung auch attraktive Steuervorteile mit sich, wenn Kinder die Immobilie kaufen und an ihre Eltern vermieten. Das berichtet das Baufinanzierungsportal Baufi24.
„Durch das Mietverhältnis können große Teile der Anschaffungs- und Renovierungskosten abgesetzt werden, so sparen beide Parteien“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24. Im Alltag würden ebenfalls alle Beteiligten profitieren, wenn sich die Generation gegenseitig im Haushalt unterstützen, bei der Kinderbetreuung oder in Krankheitsfällen.
Steuervorteile
Beim Vermietermodell müssten Käufer Steuern auf ihre Mieteinnahmen zahlen, im Gegenzug seien jedoch alle Aufwendungen, die mit dem Erwerb und der Instandhaltung der vermieteten Wohnung in Zusammenhang stehen, als Werbungskosten abzugsfähig.
Zu den Kosten die steuerlich geltend gemacht werden können, gehören nach Angaben von Baufi24 beispielsweise Kreditzinsen für die Finanzierung der elterlichen Wohnung, Kosten für die Renovierung, Betriebskosten sowie die Abschreibung des Objekts. Je nach Objekt und Alter der Immobilie könnten Käufer in der Regel zwei bis 2,5 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudeanteils pro Jahr abschreiben.
Rechtliche Voraussetzungen
Zwei wichtige Voraussetzungen müssten Interessierte erfüllen, um das Modell richtig umzusetzen. Zum einen müsse der Wille da sein, auf lange Zeit Gewinne erzielen zu wollen und zum anderen sollte das Mietverhältnis so gestaltet sein, wie es unter Fremden üblich ist. Folglich müsse eine schriftliche offizielle Mietvereinbarung unterschrieben werden.
Außerdem sollten Eltern die Miete auf das Konto ihrer Kinder überweisen, anstatt sie bar zu entrichten. Auch eine offizielle Betriebskostenabrechnung sowie eine genaue Aufschlüsselung der Renovierungskosten seien notwendig. Am einfachsten werde es, wenn beide Wohnungen als komplett voneinander getrennte Objekte gesehen und behandelt würden.
Die Alternative zum Vermietungsmodell ist laut Baufi24, dass beide Generationen eine Haushälfte erwerben. Dann könne allerdings steuerlich nicht so viel geltend gemacht werden. Denn als Eigenheimbesitzer dürften die Parteien für Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen lediglich 20 Prozent des Handwerkerlohns abschreiben. „Zudem akzeptiert der Fiskus nur das Honorar für die Arbeitsleistung, Materialkosten finden keine Berücksichtigung“, so Scharfenorth. (kl)
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