Immer wieder wird diskutiert, das Bestellerprinzip vom Wohnungsmarkt auf Verkaufsimmobilien auszuweiten. In einer Umfrage von Homeday prognostizierte einer der befragten Makler, dass Tausende dadurch ihren Job verlieren würden.
Im Juni vor zwei Jahren wurde das Bestellerprinzip eingeführt: Wer bestellt, bezahlt auch. Das Gesetz gilt derzeit nur für den Wohnungsmarkt. Immer wieder wird aber über die Erweiterung auf Verkaufsimmobilien diskutiert.
Das Bestellerprinzip trat am 1. Juni 2015 in Kraft, es wurde –wie die Mietpreisbremse–im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetztes umgesetzt. Nach dem Prinzip muss ein Immobilienmakler von seinem Auftraggeber bezahlt werden, zuvor konnten Vermieter die Kosten auf ihre Mieter abwälzen. Bisher gilt das Gesetz nur für den Vermietungsmarkt. Verfassungsbeschwerden von Maklern wurden bisher abgelehnt.
Laut einer Umfrage von Homeday unter 214 Maklern, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet, lehnen 93 Prozent der befragten Makler die Ausweitung auf Verkaufsimmobilien ab, denn seit Einführung des Bestellerprinzips würden sie sich verstärkt auf den Verkauf konzentrieren.
Bestellerprinzip ließ Vermietungsaufträge einbrechen
Ein befragter Makler prognostiziert: „Sollte das Bestellerprinzip auch auf den Hausverkauf angewendet werden, werden Tausende von Immobilienmaklern ihren Job verlieren und gezwungen sein ihr Büro zu schließen.“
Das Gesetz habe dazu geführt, dass bei knapp jedem Siebten die Aufträge für Vermietungsaktivitäten komplett weggebrochen sind (15 Prozent). Bei mehr als 60 Prozent hätten sich die Vermietungsaufträge reduziert, dies hätten Makler in Mittelstädten (71 Prozent) stärker gespürt als in ländlichen Regionen und Kleinstädten (57 Prozent).
Nun konzentrieren sich laut Homeday 62 Prozent der Befragten auf den Verkauf, 26 Prozent bieten Vermietungspakete für Ihre Leistung an und 22 Prozent verzichten komplett auf das Vermietungsgeschäft. Umsatzeinbußen hätten vor allem Makler mit bis zu fünf Mitarbeitern bemerkt (65 Prozent). Nur jedes vierte Maklerbüro mit über 100 Mitarbeitern sei betroffen. (kl)
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