Die wichtigsten Tipps zum Einbruchsschutz

Die Hausrat-Police ersetze gestohlene Wertgegenstände. Auch hier gebe es enorme Unterschiede, zum Beispiel bei der Frage, wie fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers bewertet wird. Wenn dieser etwa vergessen hat, die Tür abzuschließen, bestehe zwar grundsätzlich trotzdem Versicherungsschutz, die Gesellschaft könne den Schadensersatz jedoch kürzen, um mehrere tausend Euro.

Grobe Fahrlässigkeit könne vor allem bei günstigen oder veralteten Policen sogar zur völligen Zahlungsverweigerung führen. Um den Überblick über komplexe Versicherungsklauseln zu behalten und den individuell richtigen Versicherungsschutz zu finden, lohne es sich daher immer, einen Experten um Rat zu fragen.

Verhalten nach einem Einbruch

Wer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Opfer eines Einbruchs wird, sollte umgehend die Polizei verständigen. Zudem sollten entwendete Bank- oder Kreditkarten sofort gesperrt werden. Damit es im Ernstfall nicht zu langwierigen Diskussionen mit der Versicherung kommt, rät Christoph Repp dazu, bereits im Vorfeld den eigenen Hausrat zu fotografieren. Wertvolle Gegenstände sollten hier mit Kaufbeleg vermerkt sein.

„Im Ernstfall spart eine solche Dokumentation Zeit und Nerven, denn die Versicherung benötigt zur Schadenabwicklung umgehend eine Stehlgutliste, also ein Verzeichnis aller gestohlenen Sachen. Wird diese Liste nicht rechtzeitig vorgelegt, ist die Versicherung unter Umständen nicht mehr verpflichtet zu zahlen“, so Repp.

Im Regelfall erhalte der Versicherte bei einem Einbruch jedoch binnen kurzem den Wiederbeschaffungswert aller entwendeten Gegenstände von seiner Versicherung. Anders als etwa bei einer Haftpflichtversicherung werde der Wertverlust der Gegenstände nicht berücksichtigt, sondern es werde genau jener Betrag gezahlt, der für den Kauf gleichwertiger Dinge zum aktuellen Marktpreis benötigt wird. (kl)

Foto Shutterstock

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