Viele Immobilien nicht ausreichend gegen Blitzschäden geschützt

Nur circa 30 Prozent der deutschen Wohngebäude haben einen Blitzableiter, schätzt der Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik. Dies kann im Schadensfall dazu führen, dass die Versicherung nicht für Schäden aufkommt.

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Bltzeinschläge können zu erheblichen Schäden an Gebäuden führen.

Trotz der Zunahme von extremen Wetterlagen ist Blitzschutz noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hausbesitzer müssen nur solche Gebäude, die besonders blitzschlaggefährdet sind oder bei denen ein Blitzeinschlag schwere Folgen haben könnte, mit einer Blitzschutzanlage ausstatten.

Dazu gehören zum Beispiel frei stehende oder denkmalgeschützte Immobilien. Doch auch wer nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, sollte vorbeugen, rät Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse: „Einige Versicherungsunternehmen kommen nur für den Blitzschaden auf, wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist. Und selbst wenn die Versicherung zahlt, kommt so manche Hilfe zu spät – denn Daten, die verloren gehen, wenn der Computer kaputt ist, sind oft unersetzlich.“

Blitzschutz für innen und außen

Was allgemein als Blitzableiter bekannt ist, ist die Fangeinrichtung auf dem Dach, die den Blitz ins Erdreich umleitet. Diese ist auch bekannt als „äußerer Blitzschutz“.

In den letzten Jahren hätten sich darüber hinaus Systeme etabliert, die zusätzlich zum Blitzableiter auch eine Komponente enthalten, die die elektrischen Geräte im Haus vor Schäden schützt.

Überspannungsableiter könnten als einfache Zwischenstecker direkt an sensible Geräte wie den Laptop oder Computer angeschlossen werden. Experten sprechen von einem „inneren Blitzschutz“. Ein modernes Komplettsystem für ein Einfamilienhaus sei ab circa 2.500 Euro zu haben.

„Bauherren sollten die Vorrichtung schon beim Bau des Hauses anbringen lassen, denn eine Nachrüstung ist meist teurer“, empfiehlt Grimmert. Die Besitzer einer Anlage sollten ihre Schutzvorrichtung spätestens alle vier Jahre von einem Fachmann warten lassen. Der Grund: Erweise sich das Blitzschutzsystem im Fall des Falles als defekt, komme die Versicherung für den Schaden nicht auf. Der Geschädigte bleibe dann auf den Kosten sitzen. (bk)

Foto: Shutterstock

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