Hauseigentümer: Die wichtigsten Versicherungen im Winter

Adventszeit, Weihnachten, Silvester – die kalte Jahreszeit hat viel Schönes zu bieten. Leider bergen viele der Winterfreuden auch Risiken. Welcher Versicherungsschutz im Winter sinnvoll für Immobilienbesitzer ist, erklärt die Dr. Klein Privatkunden AG.

Winter
So schön der erste Schnee auch ist – für Hausbesitzer kann er einige unangenehme Nebeneffekte haben.

Laut Dr. Klein sind Hausbesitzer verpflichtet, die Gehwege um ihr Grundstück verkehrssicher zu halten, und zwar werktags von 7 bis 20 Uhr und am Wochenende von 9 bis 20 Uhr auf einer Breite von 120 Zentimetern.

„Was viele nicht wissen: Selbst wenn der Eigentümer die Immobilie nicht selbst bewohnt und die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag auf seine Mieter überträgt, bleibt er überwachungspflichtig und damit haftbar“, erklärt Karsten Schaefer, Spezialist für Versicherungen bei Dr. Klein.

Auch wer durch Urlaub, Beruf oder Krankheit nicht zum Schnee schieben komme, sei verpflichtet sich um eine Vertretung durch gewerbliche oder private Dritte zu kümmern. Daraus entstehende Lohnkosten seien als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ jedoch steuerlich absetzbar.

Haftpflicht bei Unfällen

Komme es auf dem eigenen Grundstück trotzdem zu einem Unfall, seien die Besitzer gesetzlich verpflichtet, in nahezu unbegrenzter Höhe für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Daher sei eine private Haftpflichtversicherung ratsam, da diese für nur wenige Euro im Monat für alle Schäden rund um die selbstgenutzte Immobilie aufkomme.

Dr. Klein zufolge brauchen Vermieter zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme zwischen fünf und zehn Millionen Euro, da bei Glatteisunfällen schnell hohe Forderungen entstehen können.

Brandgefahr in der Adventszeit

In der Weihnachtszeit gehört für viele Deutsche festliche Beleuchtung mit Kerzenlicht einfach dazu. Entstehen jedoch trotz aller Vorsicht Brandschäden an der Einrichtung, sei eine Hausratversicherung ratsam. Diese zahle den Wiederbeschaffungswert des Eigentums und komme für Schäden durch Löscharbeiten auf.

„Es ist wichtig, den Vorfall umgehend bei der Versicherung zu melden“, erklärt der Spezialist Schaefer und rät zu einer Auflistung der beschädigten Gegenstände, bestenfalls mit entsprechenden Fotos.

Sollte dafür keine Zeit sein, könne der Immobilienbesitzer sich auch an seinen Versicherungsvermittler wenden. Dieser trete im Namen des Kunden an die Versicherung heran und kümmere sich um die Bearbeitung des Schadenfalls.

Seite zwei: Brandschäden an der Immobilie

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