Wohnimmobilien: Verbraucherschützer fordern Rechtssicherheit für Käufer

Den Beginn der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD nutzen auch Verbraucherschutzorganisationen um an die Parteien zu appelieren. So verlangt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) umfassende Nachbesserungen im Bauträgervertragsrecht.

Der Anleger kann auch noch nach Jahren die Aufhebung des Kaufvertrages und die Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und sonstiger Schäden Zug um Zug gegen Rückübertragung der Immobilie an den Bauträger oder an den Vertrieb verlangen.
Nach aktueller Rechtslage drohen Käufern langwierige Rechtsstreite fall der Bauträger insolvent wird.

Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge wurden allein im Jahr 2016 etwa 100.000 Wohnungen durch Bauträger errichtet und für die kommenden Jahre sei davon auszugehen, dass diese Zahlen weiter ansteigen, so der BSB.

Das Bauträgergeschäft könne in Zukunft eine entscheidende Rolle dabei spielen, der wachsenden Wohnungsknappheit in städtischen Ballungsgebieten entgegenzuwirken.

Vor diesem Hintergrund fordert Florian Becker, Geschäftsführer des BSB, bestehende Gesetzeslücken zu schließen: „Private Bauherren investieren jährlich ca. 3,7 Milliarden Euro in den Wohnungskauf vom Bauträger. Dem gegenüber steht eine lückenhafte Rechtslage bei diesen Geschäften. Eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen ist dringend notwendig“

Mehr Sicherheit für Käufer

Besonders der Insolvenzfall sei dabei hochgradig problematisch. Kaufe ein Verbraucher eine Wohnung vom Bauträger, bezahle er für Eigentum, das zunächst auf dessen Grundstück entstehe.

Erst mit der Fertigstellung bekomme der Bauherr seine Wohneinheit übergeben. Wird der Bauträger aber in der Zeit zwischen Kauf und Fertigstellung insolvent, drohen Bauerren laut BSB langwierige und teure Rechtsstreite.

Durch die aktuelle Rechtslage sei es Käufern kaum möglich aus ihren Verträgen herauszukommen, jedoch sei auch die Fortsetzung des Bauvorhabens in Eigenregie schwierig, da sich dafür alle Käufer einig sein müssten.

Rechte auf eine Rückabwicklung des Vertrags und eine ausreichend finanzielle Absicherung des Käufers sind BSB zufolge derzeit nicht vorhanden.

Fachforum fordert Änderungen

Bereits im Herbst 2017 habe der BSB ein rechtspolitisches Fachforum zum Thema Bauträgervertragsrecht abgehalten, an dem Vertreter aus Baubranche, Wissenschaft und Rechtsprechung teilnahmen.

Die Teilnehmer des Forums kamen letztendlich übereinstimmend zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber hier dringend nachbessern müsse.

Aus diesem Grund fordere der BSB eine Berücksichtigung des Bauträgerrechts im Koalitionsvertrag um diese Thematik zu einem größeren Teil der politischen Agenda zu machen. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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