Viele Immobilienbesitzer denken beim Hausbau noch nicht daran, auch für spätere Umbauten finanziell vorzusorgen. Die Modernisierung einer Durchschnittswohnung kostet nach Angaben der Bausparkasse LBS circa 20.000 Euro. Diese Kosten ließen sich mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag finanzieren.
Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, muss zunächst seinen Kredit tilgen, Kosten für Umbauten sind daher eine zusätzliche Belastung, die durch Riester-Bausparen geringer wird.
Förderung durch Wohn-Riester
Statt einer Instandhaltungsrücklage können Eigentümer laut LBS jene vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro inklusive Zulage) auf einen Bausparvertrag einzahlen, dieser Anteil wird im Rahmen des Wohn-Riester-Sparens gefördert.
Ab 2014 sei es gestattet, das Guthaben aus einem Wohn-Riester-Bausparvertrag für barrierefreie Umbauten zu nutzen. So würden auch Immobilienbesitzer profitieren, die ihr Haus gebaut oder gekauft haben , als es diese staatliche Hilfe noch nicht gab.
Wenn beispielsweise zwei Ehepartner je einen Wohn-Riester-Vertrag über 50.000 Euro abschließen und regelmäßig darauf einzahlen, helfe ihnen der Staat beim Sparen. Die staatliche Förderung (einschließlich Steuerersparnis und Zinsen) könne sich in zehn Jahren auf über 15.000 Euro summieren.
Restschulden tilgen mit Riester-Guthaben
Wenn die Finanzierung der eigenen Immobilie bislang ohne Riester-Bausparvertrag erfolgte, könne das Guthaben eines neuen riestergeförderten Bausparvertrags auch dazu dienen, Restschulden aus der Immobilien-Finanzierung bis zum Renteneintritt zu tilgen. Dann sei die Immobilie zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei – mit staatlicher Förderung.
Wer mit der Riester-Förderung sparen will aber für das Darlehen aus dem Bausparvertrag keine Verwendung hat, dürfe den Darlehensanspruch (ohne Riester-Förderung) an Kinder oder Enkel weitergeben. (kl)
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