Zudem gibt es weitere Gründe, aus denen Kunden eine längere Festschreibung wählen. Seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie muss in der Beratung geprüft und dokumentiert werden, ob der Käufer das Darlehen auch dann noch tragen kann, wenn die Zinsen nach Ablauf der Bindung deutlich höher liegen.
In manchen Fällen ergibt die Berechnung, dass dies nach einer zehnjährigen Laufzeit nicht der Fall ist, wohl aber nach einer Laufzeit von 15 oder 20 Jahren mit anschließend geringerer Restschuld.
„Gefahr der Überschuldung“
„Die Gefahr der Überschuldung besteht aktuell und wird durch die niedrigen Zinsen gefördert“, erläutert Scharfenorth. „Nur durch das anhaltende Zinstief kommt Eigentum für diese Haushalte in Frage.“
Diese sogenannten Schwellenhaushalte seien bei einem Zinsanstieg in der Gefahr, die monatlichen Raten nicht mehr begleichen zu können.
Dirk Günther, Geschäftsführer der Interhyp-Tochter Prohyp, bestätigt das Vorgehen der Produktgeber: „Viele Banken verfahren nach dem Prinzip, dass Kunden, die sich eine womöglich teurere Anschlussfinanzierung nach einem zehnjährigen Darlehen nicht leisten können, dies über eine längere Zinsbindung heilen können.“ (bk)
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