Altersvorsorge: Wie Immobilien verschiedene Lebensphasen unterstützen

Der demographische Wandel hat Deutschland fest im Griff. Deshalb ist es ratsam, sich so früh wie möglich nach einer zusätzlichen Altersvorsorge umzusehen. Welche Vorteile in dieser Hinsicht Investitionen in Anlage-Immobilien haben, erklärt Experte Björn Peickert.

Björn Peickert: „Durch eine Investition in eine Immobilie lassen sich die eigenen finanziellen Rücklagen risikoarm anlegen.“

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wird sich die durchschnittliche Lebenserwartung in den nächsten Jahren auf über 85 Jahre erhöhen.

Laut Peickert, Vorstandsmitglied der DI Deutschland.Immobilien AG, bieten sich Anlage-Immobilien , wie beispielsweise ein Appartement in einer Seniorenresidenz, vor diesem Hintergrund als lukrative Finanzanlage an.

Grundbucheintrag macht Eigentümer flexibel

Zusätzliches Plus: „Mit dem Kauf eines Objekts fällt ein Grundbucheintrag an, mit dem der Besitzer die Investition rechtlich absichert“, so Peickert. Dieser ermögliche es dem Eigentümer, sich mithilfe der Immobilie auf unterschiedliche Lebenssituationen einzustellen, indem er das Objekt verkauft, verschenkt, beleiht oder vererbt.

Mit dem Grundbucheintrag haben Eigentümer schon kurz nach dem Kauf die Möglichkeit zu entscheiden, was mit der Immobilie im Falle ihres Ablebens geschehen soll. So vererben sie etwa ihren Angehörigen ein Pflegeappartement als Kapitalanlage, das ihnen als Altersvorsorge dient.

„Bei einer Investition in eine Pflegeimmobilie übernimmt in der Regel der Betreiber Verwaltungs-und Instandhaltungsaufgaben“, erläutert der Experte. Erben profitieren so nicht nur von regelmäßigen Einnahmen durch Weitervermietungen, sondern auch vom geringen Verwaltungsaufwand.

Eintritt des Erbfalls

Zusätzlich bestehe durch die Investition in diese Form der Anlage-Immobilien Anspruch auf Wohnraum im Alter: Dank des bevorzugten Belegungsrechts stehe Besitzern und nahen Angehörigen bei Bedarf ein Pflegeplatz in einem Objekt des Betreibers zu.

Trete der Erbfall ein, so gelangen die Angehörigen oft gemeinsam in den Besitz einer Immobilie. Diese Erbengemeinschaft lasse sich anschließend im Grundbuch als neuer Eigentümer vermerken.

Möchte ein Eigentümer schon zu Lebzeiten sicherstellen, dass auch Angehörige von der Anlage-Immobilie profitieren, empfehle es sich dies im Grundbuch zu vermerken.

Seite zwei: Besondere Möglichkeiten der Schenkung

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