Das Bauvertragsrecht ist ab diesem Jahr erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Von den Neuerungen die das mit sich bringt, können gerade Häuslebauer stark profitieren, so die Experten der Interhyp AG.
Die Reform des Bauvertragsrechts und die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaften sichern dem Bauherren laut dem Baufinanzierungs-Vermittler Interhyp eine präzise Baubeschreibung.
Diese müsse zukünftig Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Gebäudedaten oder Grundrisse sowie Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard enthalten.
„Gerade, wenn Bauherren KfW-Darlehen einbinden möchten, haben sie nun einen Anspruch auf eine detaillierte Baubeschreibung, die bis dato nicht immer eine Selbstverständlichkeit gewesen ist“, kommentiert Mirjam Mohr, Vorstandsmitglied der Interhyp AG.
Fristen erleichtern Kreditauswahl
Darüber hinaus werde eine genaue Abschätzung der Gesamtkosten eines Bauprojekts in Zukunft einfacher, da unvollständige Baubeschreibungen mit unklarem Leistungsumfang in der Vergangenheit zu zusätzlichen Kosten und Kapitalbedarf geführt haben.
Auch bei der Kreditauswahl ist laut Mohr von den verbindlichen Fristen zu profitieren: „Diese helfen Kreditnehmern dabei, unterschiedliche Darlehensangebote mit Blick auf die bereitstellungszinsfreie Zeit besser zu vergleichen.“
So können mögliche Kosten für Bereitstellungszinsen vorab besser berücksichtigt werden. Bauherren können sich also in Zukunft für Kredite entscheiden, deren Zinshöhe und Bereitstellungszeit perfekt passt. (bm)
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