Der Starttermin für das Baukindergeld steht fest. Schon nächste Woche können Familien ihre Förderanträge bei der Förderbank KfW einreichen. Was Antragsteller wissen müssen und warum die Fördermaßnahme kritisiert wird:
Das Baukindergeld kann ab nächsten Dienstag, 18. September 2018, beantragt werden. Damit sollen Eltern beim Hausbau oder -kauf unterstützt werden. Familien und Alleinerziehende erhalten für jedes Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld.
Die Voraussetzungen
Wichtigste Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit den Eltern im Haushalt lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Darüber hinaus gibt es Höchstgrenzen beim Einkommen: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 75.000 Euro betragen, pro Kind steigt das Limit um 15.000 Euro.
Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Wohnort und entlastet Familien in Ballungszentren damit wenig.
Andere Fördermaßnahmen prüfen
„Grundsätzlich begrüßen wir jede Förderung, die Familien dabei hilft, sich den Wunsch vom eigenen Zuhause zu erfüllen. Allerdings sollte die Aussicht auf Förderung nicht die alleinige Grundlage für eine Kaufentscheidung sein“, sagt Mirjam Mohr, Mitglied des Vorstands der Interhyp AG.
„Entsprechend wichtig ist es, in der individuellen Beratung den tatsächlichen Effekt des Baukindergelds und das Zusammenspiel mit anderen Fördermöglichkeiten zu prüfen.“
Für die Abwicklung ist die staatliche Förderbank KfW zuständig. Die Förderanträge können ab 18. September 2018 eingereicht werden. Die Zulage wird auch dann gewährt, wenn das Eigenheim vor dem Datum der Antragstellung erworben worden ist – maßgebend ist der Erwerb oder die Erteilung der Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2018. Die Förderung kann also auch rückwirkend beantragt werden.
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