Seit dem 18. September kann das Baukindergeld beantragt werden. Die Bedingungen zur Beantragung des Zuschusses sind durchaus vielfältig, die Nutzungsmöglichkeiten aber auch.
Berechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind mit einem jährlichen Haushaltskommen bis zu 90.000 Euro zuzüglich. einem Freibetrag von 15.000 Euro pro weiteres Kind und dem Nachweis, dass das Haus bezogen oder der Bauantrag genehmigt ist. Zudem muss die Immobilie von den Antragstellern selbst genutzt werden.
Der Staat hat damit die Voraussetzungen geschaffen, Familien mit einem mittleren Einkommen den Hausbau zu ermöglichen. Das Baukindergeld ist eine wichtige Finanzierungshilfe, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Damit Bauherren die Förderung optimal für ihre Finanzierung ausschöpfen, sollten sie die wichtigsten Punkte vor der Hausplanung beachten.
An welche Bedingungen ist das Baukindergeld geknüpft?
Das Baukindergeld kann beantragen, wer die Voraussetzungen erfüllt: Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind, die noch keine Immobilie besitzen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr zuzüglich einem Freibetrag von 15.00 Euro je weiteres Kind verfügen. Das Haushaltseinkommen setzt sich aus dem Einkommen der Antragsteller zusammen. Dies können Alleinerziehende, verheirate Paare oder Lebenspartner sein.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug erfolgen. Die Fördersumme richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder: Kinder bis 18 Jahren und Neugeborene, die spätestens drei Monate nach dem Einzug zur Welt kommen. Die Förderung beträgt jährlich 1.200 Euro pro Kind und ist auf 10 Jahre beschränkt, d.h. maximal 12.000 Euro. Wenn die Kinder zum Zeitpunkt des Antrages älter als 8 Jahre sind, fällt das Baukindergeld daher geringer aus als bei Familien mit kleineren Kindern, die die gesamte Laufzeit ausschöpfen.
Seite zwei: Begrenzte Laufzeit bis Ende 2020 – mit erfahrenem Baupartner machbar