Baukindergeld startet am 18. September 2018

Mit dem Baukindergeld hat die Große Koalition eine umfangreiche Förderung für Familien beim Kauf eigener vier Wände beschlossen. Nun steht der Starttermin fest, ab dem die Förderung beantragt werden kann.

Das Baukindergeld soll Familien die Bildung von Wohneigentum erleichtern.

Ab dem 18. September 2018 können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen.

Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.

„Mit dem Baukindergeld bietet die KfW einen neuen Zuschuss an, der die Kreditförderung aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm gut ergänzt. So wird er zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland beitragen. Darüber hinaus leistet das Baukindergeld einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Über das KfW-Zuschussportal bieten wir eine digitale Plattform für eine schnelle Beantragung des Baukindergelds“, erläutert Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

1.200 Euro je Kind und Jahr

Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:

– Finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren

– Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über zehn Jahre (das heißt bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro)

– Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (das heißt 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern)

– Die Förderung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gewährt

– Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt

– Baukindergeld ist unter anderem mit den KfW Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar

Familien und Alleinerziehende können ihren Antrag online über das KfW-Zuschussportal stellen. Informationen zu der Beantragung stehen auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung. (bk)

Foto: Shutterstock

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