Bestellerprinzip: Aufteilung der Courtage gefordert

Die SPD möchte das Bestellerprinzip auch beim Immobilienverkauf einführen, was in der Immobilienbranche auf Ablehnung stößt. Das Maklerhaus von Poll Immobilien hat ein Zehn-Punkte-Programm zu dieser Frage vorgelegt. Es umfasst unter anderem die Aufteilung der Courtage auf Käufer und Verkäufer.

Bisher trägt beim Verkauf einer Immobilie meist der Käufer die Maklerprovision.

Als konstruktiven Beitrag zur aktuellen Sachdiskussion um die mögliche Einführung des Bestellerprinzips beim Kauf von Wohnimmobilien in Deutschland legt das Maklerhaus von Poll Immobilien ein Zehn-Punkte-Programm mit Vorschlägen zur Anpassung bestehender Regelungen vor.

Das Unternehmen schließe sich dabei dem kürzlich auch von Mitbewerbern unterbreiteten Vorschlag einer fairen Teilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer zu je drei Prozent an. Darüber hinaus umfassen die Punkte weitere Vorschläge, die sowohl zur Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums beitragen – dies eines der Ziele der Bundesregierung als Ergebnis des Wohngipfels vom 21. September 2018 – als auch auf eine weitere Professionalisierung der Maklerschaft zielen.

Qualität der Makler-Dienstleistung steht im Vordergrund

Letzteres Thema sei sowohl für die Immobilienmaklerbranche als auch die Verbraucher, die die Dienstleistungen von Immobilienmaklern in Anspruch nehmen, von zentraler Bedeutung. Es müsse sichergestellt sein, dass jeder Makler in Deutschland einen fachkundigen, durch eine Berufszulassungsregelung bestätigten Service auf höchstem Qualitätsniveau erbringt, der eine angemessene Honorierung rechtfertigt.

Von Poll Immobilien betont, dass der Begriff „Bestellerprinzip“, wie schon beim Thema Vermietung, in die Irre führe. Denn wenn der Suchkunde den Makler beauftragt, für ihn eine Immobilie zu finden, so wie es an attraktiven Standorten in Deutschland zurzeit der Fall ist, wäre er der Besteller und müsste bei einem echten Bestellerprizip die gesamte Provision tragen, was von der Politik ja gerade nicht gewollt ist.

Hälftige Teilung der Courtage ist fair

Beim jetzt angestrebten „Bestellerprinzip“ handele es sich daher eher um eine gesetzlich eingeführte Eigentümerprovision. Dies sei bei Vermietungen zu akzeptieren. Beim Kauf hält das Maklerhaus dieses jedoch für unfair, den Ansatz der gleichmäßigen Teilung der Courtage dagegen für fair.

Bei alldem sei zu bedenken, dass das Thema nur gut die Hälfte des Gesamtmarktes betriffe und der Prozentsatz der Verkäufe, die über Makler abgewickelt werden, hierzulande damit geringer sei als in anderen Märkten.

Seite 2: Die zehn Punkte im Einzelnen – Maßnahmen des Staates gefordert

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