Bestellerprinzip: Aufteilung der Courtage gefordert

Entsprechend werde es bereits auch bezüglich des Geldwäschegesetzes oder Unregelmäßigkeiten rund um den Energieausweis praktiziert.

Die Notarkosten – ein weiterer Faktor bei den Nebenerwerbskosten – sollen nach Ansicht des Maklerhauses dagegen unangetastet bleiben. Das deutsche Notariatswesen sei bewährt und genieße auch im internationalen Vergleich einen hervorragenden Ruf, auch was seine Dienstleistungen und das rechtsnormsichere Vorgehen bei Immobilientransaktionen betrifft.

Staat treibt die Kosten für den Immobilienkauf

„Es ist festzuhalten, dass die Diskussion um die Maklercourtage bei Wohnimmobilien sich vor allem aus der Preisentwicklung der letzten Jahre in Metropolen und Ballungsräumen entwickelt hat. Die Erhöhung der Nebenerwerbskosten basiert dabei zum großen Teil auch auf der gestiegenen Grunderwerbssteuer, weshalb wir diese ebenfalls thematisieren“, sagt Sassan Hilgendorf, geschäftsführender Gesellschafter der von Poll Immobilien GmbH.

Die Marktlage an attraktiven Standorten sei allerdings eine Momentaufnahme, die nicht den Gesamtmarkt berücksichtige und sich zudem ändern könne. Sie basiere unter anderem auch auf den zurzeit sehr niedrigen Zinsen. In weniger attraktiven Regionen Deutschlands bestehe dagegen eher ein Angebotsüberhang und nicht der Verkäufer, sondern der Käufer sei dort in einer starken Position.

„Mit unseren Vorschlägen beabsichtigen wir, der Gesamtlage gerecht zu werden. Es ist Zeit für eine Reformierung des Marktes und wir möchten dabei zu Regelungen kommen, die auch bei sich ändernder Marktlage Bestand haben. Im Übrigen zeigt ein Blick auf den bereits sehr professionell aufgestellten Markt für Gewerbeimmobilien, was auch im Bereich Wohnimmobilien möglich sein kann“, so Hilgendorf. (bk)

Foto: Shutterstock

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