Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt heute den Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH). Nach aktueller Gesetzeslage darf bleiben, wer seine Schulden innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten nach der fristlosen Kündigung begleicht.
Nach den Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes sprechen deshalb so gut wie alle Vermieter gleichzeitig die ordentliche Kündigung mit mehreren Monaten Kündigungsfrist aus – um sicherzugehen, dass der Mieter tatsächlich ausziehen muss.
Das Landgericht Berlin stellt diese Praxis nun anhand zweier Fälle infrage und fordert die obersten Zivilrichter zur Klärung auf. Die Berliner Richter meinen, mit der fristlosen Kündigung erlösche das Mietverhältnis augenblicklich. Die ordentliche Kündigung laufe ins Leere. (Az. VIII ZR 231/17 u.a.) (dpa-AFX)
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