Bundesfinanzminister Olaf Scholz will bei der erforderlichen Neuregelung der Grundsteuer sicherstellen, dass es nicht zu Steuererhöhungen für Grundeigentümer und Mieter kommt. Das sagte der SPD-Politiker am Dienstag am Rande der ersten Klausur des neuen Kabinetts in Schloss Meseberg.
Eine Neuregelung müsse auch sicherstellen, dass die Gemeinden ihre Aufgaben gut wahrnehmen könnten. „Das wird uns mit konstruktivem Geist auch gelingen, und natürlich mit der notwendigen Geschwindigkeit, die jetzt angesagt ist“, so Scholz.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer in Westdeutschland für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine kurze Frist zur Neuregelung gesetzt. Die Steuer darf nur noch bis Ende 2019 auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte erhoben werden.
Der Einheitswert definiert den Wert eines Grundstücks zu einem festgelegten Zeitpunkt – für Westdeutschland ist dies das Jahr 1964, für Ostdeutschland das Jahr 1935. Betroffen sind deutschlandweit rund 35 Millionen Grundstücke. Städte und Gemeinden nehmen pro Jahr fast 14 Milliarden Euro aus der Grundsteuer ein.
Übergangsfrist bis Ende 2019
Bis zum 31. Dezember 2019 dürfen die derzeit geltenden Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.
„Das ist ein konstruktiver Rahmen für die Tätigkeit des Gesetzgebers, der trotzdem sehr ambitioniert ist“, sagte Scholz. „Ich bin überzeugt, dass es jetzt schnell darauf ankommt, dass sich Bund und Länder zusammensetzen, dass auch mit den Gemeinden gesprochen wird.“ (dpa-AFX / bk)
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